Ermittlungen fertig

Steht Klage gegen Westenthaler unmittelbar bevor?

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In der Prügelaffäre hat der Staatsanwalt die Ermittlungen abgeschlossen - es geht um falsche Zeugenaussage und Anstiftung zur Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit der Prügelaffäre rund um BZÖ-Chef Peter Westenthaler abgeschlossen. Jetzt muss ihr Vorhabensbericht von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium genehmigt werden. Bis dahin bleibt der Inhalt des Vorhabensberichts vertraulich.

Stehen Anklagen bevor?
Grundsätzlich geht es um die Frage, ob gegen Westenthaler Anklage wegen falscher Zeugenaussage erhoben wird und ob es neue Ermittlungen wegen Anstiftung zu Nötigung und Körperverletzung geben soll. Für das Verfahren wegen falscher Zeugenaussage wurde seine parlamentarische Immunität schon vorigen September aufgehoben. Sollte die Staatsanwaltschaft auch wegen Anstiftung zur Körperverletzung ermitteln wollen, wäre ein weiterer Auslieferungsantrag nötig.

Der Orange Frontmann hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Falsche Zeugenaussage
Hintergrund ist eine Schlägerei bei einer BZÖ-Feier nach der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006, bei der Westenthalers Leibwächter Siegfried Kobal den Pressesprecher der damaligen Justizministerin und BZÖ-Dissidentin Karin Gastinger verprügelt hat. Kobal wurde dafür zu vier Monaten bedingter Haft und 300 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Weil Westenthaler im Prozess ausgesagt hatte, von der Rauferei nichts mitbekommen zu haben, droht ihm das Verfahren wegen falscher Zeugenaussage.

Anstiftung zur Körperverletzung
Mehr Ärger droht dem BZÖ-Chef, wenn die Staatsanwaltschaft den neuen Aussagen Kobals glaubt. Demnach soll ihn Westenthaler mehrmals aufgefordert haben, den Gastinger-Sprecher aus dem Lokal zu werfen. Westenthaler bestreitet das und führte seinen zweiten Leibwächter als Entlastungszeugen an. Der war laut Polizei-Protokoll aber während der Rauferei auf der Toilette.

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