In der Prügelaffäre hat der Staatsanwalt die Ermittlungen abgeschlossen - es geht um falsche Zeugenaussage und Anstiftung zur Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit der Prügelaffäre rund um BZÖ-Chef Peter Westenthaler abgeschlossen. Jetzt muss ihr Vorhabensbericht von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium genehmigt werden. Bis dahin bleibt der Inhalt des Vorhabensberichts vertraulich.
Stehen Anklagen bevor?
Grundsätzlich geht es um die Frage, ob
gegen Westenthaler Anklage wegen falscher Zeugenaussage erhoben wird und ob
es neue Ermittlungen wegen Anstiftung zu Nötigung und Körperverletzung geben
soll. Für das Verfahren wegen falscher Zeugenaussage wurde seine
parlamentarische Immunität schon vorigen September aufgehoben. Sollte die
Staatsanwaltschaft auch wegen Anstiftung zur Körperverletzung ermitteln
wollen, wäre ein weiterer Auslieferungsantrag nötig.
Der Orange Frontmann hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Falsche Zeugenaussage
Hintergrund ist eine Schlägerei bei einer
BZÖ-Feier nach der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006, bei der
Westenthalers Leibwächter Siegfried Kobal den Pressesprecher der damaligen
Justizministerin und BZÖ-Dissidentin Karin Gastinger verprügelt hat. Kobal
wurde dafür zu vier Monaten bedingter Haft und 300 Euro Schmerzensgeld
verurteilt. Weil Westenthaler im Prozess ausgesagt hatte, von der Rauferei
nichts mitbekommen zu haben, droht ihm das Verfahren wegen falscher
Zeugenaussage.
Anstiftung zur Körperverletzung
Mehr Ärger droht dem
BZÖ-Chef, wenn die Staatsanwaltschaft den neuen Aussagen Kobals glaubt.
Demnach soll ihn Westenthaler mehrmals aufgefordert haben, den
Gastinger-Sprecher aus dem Lokal zu werfen. Westenthaler bestreitet das und
führte seinen zweiten Leibwächter als Entlastungszeugen an. Der war laut
Polizei-Protokoll aber während der Rauferei auf der Toilette.