Generalprokuratur empfiehlt, das Urteil gegen den Ex-BZÖ-Chef aufzuheben.
Am 3. März steht er vor dem Obersten Gerichtshof. Der frühere BZÖ-Politiker war im Vorjahr vom Vorwurf des schweren Betrugs und der Untreue im Bundesliga- und Lotterien-Prozess freigesprochen worden – der OGH wird über die Einsprüche entscheiden.
Beweise übergangen?
Jetzt gibt es laut ORF-Radio einen Rückschlag für Westenthaler. Die Generalprokuratur empfiehlt, den Freispruch aufzuheben. So seien im Verfahren Beweise übergangen worden. In dem Verfahren war es um eine Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien gegen Scheinrechnung an eine BZÖ-Agentur sowie um eine Millionensubvention an die Bundesliga gegangen.
Westenthaler wollte zu der Causa am Donnerstag nichts sagen, nur so viel: „In Österreich fällen Gerichte die Urteile – und das ist gut so.“