Neuerliche Sanierung nötig

Wieder Streit um Vordienstzeiten-Anrechnung

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Verwaltungsgericht bestätigt Beschwerde einer Beamtin.

Die Regierung muss die Anrechnung der "Vordienstzeiten" für Beamte neuerlich sanieren. Grund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, das die im Vorjahr beschlossene Besoldungsreform ins Wanken bringt: Eine Beamtin hatte erfolgreich auf eine höhere Gehaltseinstufung geklagt. Beamtenstaatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) sieht eine Gesetzeslücke, die nun rasch geschlossen werden solle.

Der Hintergrund der Causa, über die der "Kurier" am Donnerstag berichtete, ist einigermaßen komplex und geht darauf zurück, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) das alte Gehaltsschema der Beamten mehrmals aufgehoben hat. Konkret jene Bestimmung, laut der Schul- und Vordienstzeiten nur dann angerechnet wurden, wenn sie nach dem 18. Lebensjahr angefallen sind. Ein Fall von Altersdiskriminierung, wie die Richter bereits 2009 entschieden hatten.

Um milliardenschwere Nachzahlungen an die Beamten zu vermeiden, haben Bund und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) das Gehaltsschema daher im Vorjahr auf neue Beine gestellt: Ausbildungszeiten werden seither pauschal ins Gehalt eingepreist, Vordienstzeiten unabhängig vom Alter (aber auf maximal zehn Jahre begrenzt) individuell angerechnet.

Allerdings war die Übergangsregelung, mit der die bestehenden Beamtengehälter auf das neue Regime umgerechnet wurden, lückenhaft, wie der Verwaltungsgerichtshof nun entschieden hat (http://go.apa.at/8PP21VfI). Eine Mitarbeiterin der Bundesbuchhaltungsagentur hat daher sowohl vom Bundesverwaltungsgericht als auch vom VwGH recht bekommen: Das Finanzministerium muss ihr Gehalt nun aufgrund einer nicht-diskriminierenden Version der alten Rechtslage (also inklusive Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr) neu festlegen.

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshof betonte auf APA-Anfrage allerdings, dass formal nicht geklärt wurde, ob dieses Urteil auf alle Beamten anwendbar ist. Es betrifft nämlich einen Spezialfall, weil die Beschwerde der Frau bereits seit 2010 gelaufen war. "Über die Frage, ob es auch Personen betreffen würde, die einen neuen Antrag (auf bessere Gehaltseinstufung, Anm.) stellen, wurde formal nicht entschieden", so ein Sprecher des Gerichts.

Im zuständigen Beamtenstaatssekretariat strebt man dennoch eine möglichst rasche Reparatur des Gesetzes an. "Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Gesetzeslücke erkannt und diese Gesetzeslücke versuchen wir jetzt schnellstmöglich zu schließen", so der Sprecher von Staatssekretärin Duzdar zur APA.

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