Mit exakt demselben Urteil wie im ersten Rechtsgang ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Terror-Prozess zu Ende gegangen.
Mohamed M. und Mona S. wurden nach siebenstündiger Beratung im vollen Umfang der Anklage schuldig erkannt und zu vier Jahren bzw. 22 Monate unbedingter Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, Verteidiger Lennart Binder meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Mona S. durfte aufgrund ihrer Verschleierung die Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal mitverfolgen. Sie erwartete den Wahrspruch der Geschworenen vor der Türe. Das Ergebnis teilte ihr ihr Anwalt nach Schluss der Verhandlung mit. Das Angebot der vorsitzenden Richterin, die der 22-Jährigen am Freitagmorgen eine ausführliche Rechtsbelehrung erteilen wollte, schlug Mona S aus: "Ich habe morgen keine Zeit."
Mohamed M., der von nicht weniger als zwölf Justizwachebeamten bewacht wurde, blieb während der Urteilsverkündung völlig ruhig. Er schüttelte lediglich den Kopf und lächelte, als er gefragt wurde, ob er das Urteil verstanden habe. Danach bemerkte er zu den Geschworenen: "Warum haben Sie mir nicht gleich zehn Jahre gegeben?"
Beide als Terroristen schuldig erkannt
Wie beim ersten Mal, kamen
die Geschworenen auch in der Neuauflage einstimmig zum Schluss, dass sich
sowohl Mohamed M. als auch Mona S. in einer terroristischen Vereinigung
betätigt und an einer kriminelle Organisation mitgewirkt hatten. Dem nicht
rechtskräftigen Wahrspruch zufolge verfolgte der 23-Jährige demnach die
Ziele der al-Qaida, indem er mit einem im Internet verbreiteten "Drohvideo"
Deutschland und Österreich zum Abzug ihrer Truppen aus Afghanistan
aufforderte, den Dschihad guthieß und zu Anschlägen während der
Fußball-Europameisterschaft aufrief.
Verurteilung für Mona S. eine "Frechheit"
Auch
Mona S. betätigte sich nach Ansicht der Geschworenen propagandistisch für
den Terrorismus, indem sie Texte ins Englische übersetzte. Sie bezeichnete
die neuerliche Verurteilung unmittelbar nach der Verhandlung als
"Frechheit". Das Gericht habe die Beweise für ihre Schuldlosigkeit nicht
akzeptiert. "Man hat sich Sündenböcke gesucht, die Terroristen sein sollen",
meinte sie nach dem Urteilsspruch. Das Gericht habe sich die Urteile "im
Vorhinein ausgemacht", vermutete die 22-Jährige.
Bei der Strafbemessung war bei beiden Angeklagten ihre bisherige Unbescholtenheit mildernd. Bei Mona S. berücksichtigten die Richter auch, dass sie im Tatzeitraum noch keine 21 war. Beiden wurde die U-Haft auf die verhängten Strafen angerechnet. Mona S., die vom 12. September 2007 bis zum 8. Oktober 2008 in U-Haft gesessen war, dürfte damit auf freiem Fuß bleiben: Als bisher nicht Vorbestrafte ist es unwahrscheinlich, dass sie mehr als die Strafhälfte tatsächlich absitzen muss.