Aus Mangel an Beweisen

Wiener Islamisten-Prozess: 3 Freisprüche

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Es gebe viele Zufälligkeiten, aber keine klaren Nachweise.

Aus Mangel an Beweisen sind am Montag am Wiener Straflandesgericht drei Männer freigesprochen worden, die wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung angeklagt waren. Die dem Schöffensenat vorsitzende Richterin Daniela Zwangsleitner konnte den Beschuldigten zwar den Kontakt zu in Deutschland nicht rechtskräftig verurteilten Al Kaida-Aktivisten nachweisen, doch dies reichte für Schuldsprüche nicht aus. Die drei Freigesprochenen werden nun weiter vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) beobachtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Enttäuschte Richterin
Zwangsleitner versuchte ihre Enttäuschung über die Freisprüche erst gar nicht zu verbergen. Denn diese seien lediglich aufgrund der fehlenden Rechtskraft im Berliner Richterspruch und der Aussage-Entschlagung wichtiger Zeugen erfolgt. Ansonsten hätten die Beschuldigten, so die Vorsitzende, "saftige Freiheitsstrafen ausgefasst". Überdies sei in der Verhandlung "so viel gelogen worden wie selten zuvor".

Nachdem der Hauptangeklagte Thomas Al J. bereits im Juli 2012 zu drei Jahren Haft verurteilt worden war (Rechtskraft seit September), weil er sich an terroristischen Vereinigungen beteiligt haben soll, stand am heutigen Montag der Mitbeschuldigte Ban W. vor Gericht. Ihm warf die Staatsanwaltschaft vor, zwei jungen Männern die Reise in ein Terror-Camp in Afghanistan organisiert und sie dorthin begleitet zu haben. Der Mann bestritt allerdings jegliche Beteiligung.

"Wenn ich gewusst hätte, was da dahintersteckt, hätte ich es nicht getan. Ich will noch mindestens 20 Jahre in Österreich leben und mit solchen Leuten nichts zu tun haben", betonte W. im Zeugenstand. Er sei zwar bis zu seiner Auswanderung nach Österreich im Jahr 1998 Lehrer an einer Schule gewesen, die Mujaheddin ausgebildet habe, und habe viele Jahre der Hizb-i Islami, der ältesten islamistischen Partei Aghanistans, angehört. Doch dann habe er Probleme mit den Taliban bekommen, das Land verlassen und seiner früheren Ideologie den Rücken gekehrt.

Wirklich Eindruck machten die Aussagen W.s auf Zwangsleitner von Beginn an nicht. Immer wieder hielt sie dem Angeklagten vor, dass er bei früheren Einvernahmen anders ausgesagt hätte und seine Angaben, längst auf Distanz zur Hizb-i Islami gegangen zu sein, nicht ganz der Wahrheit entsprächen. Eigentlich hätte W. schon im Vorjahr vor Gericht stehen sollen, doch war er damals der Verhandlung mit der Behauptung ferngeblieben, sich um seine kranke Mutter in Afghanistan kümmern zu müssen.

Mühsame Befragung
Die Befragung W.s erwies sich als überaus mühsam. Im wesentlichen wurde darüber diskutiert, ob er in einem Wiener Reisebüro Tickets Flüge nach Islamabad und Bagdad gebucht und bezahlt hätte. Da dies jedoch schon mehrere Jahre zurücklag, waren die Aussagen der Zeugen - zweier Reisebüro-Angestellter - nicht gerade von durchschlagender Aussagekraft. Trotz allerlei Widersprüche und Unklarheiten gelang es allerdings nicht, W. eine definitive Beteiligung an einem terroristischen Netzwerk nachzuweisen.

Ähnlich verhielt es sich bei den beiden anderen Angeklagten. Sie hatten zwar Kontakt zu zwei Al Kaida-Aktivisten, die später in Deutschland zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt wurden - jedoch nicht rechtskräftig, was Zwangsleitner nicht gerade in die Karten spielte. Die Vorsitzende "tröstete" sich schlussendlich mit der Anwesenheit von zwei BVT-Beamten. Diese stimmten der Richterin auch zu als diese meinte, das BVT werde die drei Männer auch in Zukunft "im Auge behalten".

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