Regierung will das Freitesten durchziehen, die Opposition könnte den Plan verzögern.
Die Corona-Maßnahmen der Regierung sorgen wieder für Krach. Diesmal geht es um das sogenannte „Freitesten“. Das plant Kanzler Sebastian Kurz: Ab dem 18. Jänner soll das Land schrittweise geöffnet werden. Doch wer z. B. essen gehen oder auf Urlaub fahren will, braucht einen negativen Corona-Schnelltest (siehe weiter unten).
Schnellschuss
In einer Art Schnellschuss soll Ende der kommenden Woche die gesetzliche Grundlage durch das Parlament gehen. Am 31. Dezember schickte Gesundheitsminister Rudolf Anschober einen Entwurf in Begutachtung – die dauert nur 4 (!) Tage. Nach dem Wochenende wird das Gesetz im Gesundheitsausschuss beschlossen, dann im Nationalratsplenum – und in der Folge auch im Bundesrat.
Und der Bundesrat ist auch der Grund, warum Türkis-Grün so Gas gibt. Blockiert dort die SPÖ-FPÖ-Neos-Mehrheit das Freitesten, wird die Zeit bis zum 18. Jänner knapp. Doch was steht in dem Gesetz? Nicht viel, muss man sagen: Das Gesetz ermöglicht es, dass Personen mit negativem Test (und all jene, die in den letzten drei Monaten erkrankt waren), von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden. Die Details sollen allerdings über eine Verordnung geregelt werden.
Empörung und Blockade
Die Opposition ist jedenfalls empört: Am härtesten wieder einmal FPÖ-Klubchef Kickl, der Kurz und Anschober in einer Aussendung als „machtpolitische Demokratie- und Parlamentsverächter“ bezeichnete. Die Vorgangsweise von ÖVP und Grünen sei „eine bodenlose Frechheit“. Die FPÖ will das Gesetz im Bundesrat blockieren. Der SPÖ-Klubchef kritisierte auch das Tempo – will sich das Gesetz aber vorerst einmal ansehen, bevor er Njet sagt. Ähnlich äußerten sich auch die Neos. Gemeinsam könnten alle drei das Gesetz über den 18. Jänner hinaus verzögern.
Was Türkis-Grün ab 18. Jänner plant
Noch gibt es die Verordnung zum Freitesten nicht – aber erste Pläne sehr wohl.
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Ab wann kann ich mich aus dem Lockdown freitesten?
Der harte Lockdown gilt bis 24. Jänner. Ab 18. sollen aber alle Shops, Hotels, Gastro (bis 20 Uhr) sowie Kinos oder Theater wieder öffnen – aber nur für „Freigetestete“.
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Ab wann testen die Länder?
Höchst unterschiedlich: In Wien starten die Tests am 8. Jänner – zehn Tage vor der Öffnung.
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Wer zahlt die Tests?
Das steht im Gesetz: der Bund. Die Teilnahme ist für den Einzelnen also gratis.
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Welche Regeln gelten?
Bundeskanzler Sebastian Kurz hat es bereits angekündigt: Will man ins Theater, Kino oder bucht man ein Hotelzimmer, dann braucht man einen Schnelltest, der nicht älter als zwei Tage alt ist. Geht man ins Restaurant, darf der Test eine Woche alt sein. Was konkret passiert, wenn die Massentests schon beendet sind, Wien testet nur bis zum 17., ist offen.
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Wer kontrolliert?
Laut Kurz in der Gastro die Gesundheitsbehörden (mithilfe der Polizei) – in allen anderen Fällen die Betreiber, also z. B. Hoteliers.
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Und wenn man sich nicht testen lässt?
Dann bleibt man bis 24. Jänner den harten Lockdown-Regeln unterworfen, darf also etwa nicht ins Konzert oder ins Wirtshaus.
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Dürfen Ungetestete arbeiten?
Ja, hier plant Kurz aber eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
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Was ist in Corona-Hotspots?
In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 150 soll es verpflichtende Massentests geben. Wer den verweigert, muss in Quarantäne. Diesen Plan hat der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser geoutet.
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Und was ist mit den Schulen?
Sie starten am 18. Jänner mit dem Präsenzunterricht. Ob es für Lehrer eine Testpflicht gibt, ist noch offen – alternativ wohl eine FFP2-Pflicht.
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Und nach dem 24. Jänner?
Sollte alles für alle frei zugänglich sein. Sicher ist das allerdings keineswegs.