Telekom-Prozess

Zeuge widerspricht Kronzeugen

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Telekom-Rechtsexperte: Novelle der Universaldienstverordnung brachte keine 10 Mio.

Mit komplexen Regulierungsfragen am Telefonmarkt hat sich am Mittwoch der Telekom-Prozess um eine mutmaßlich illegale Parteispende an das BZÖ im Jahr 2006 befasst. Geladen war Telekom-Rechtsexperte Martin Fröhlich, der Auskunft zu einer von der Telekom damals angestrebten Änderung der "Universaldienstverordnung" geben sollte. Kronzeuge Gernot Schieszler hatte angegeben, dass die Änderung der Telekom 10 Mio. Euro jährlich gebracht hätte - was Frohlich im Zeugenstand aber dementierte.

960.000 Euro
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Telekom Austria 960.000 Euro an zwei für das BZÖ tätige Werbeagenturen überwies, um die Partei zu der für den Konzern günstigen Änderung der Verordnung zu bewegen. Kern der Verordnung war die Frage, ob die Telekom Austria von den rund 10.000 Telefonzellen aus Gratis-Verbindungen zu 0800er Nummern ermöglichen musste.

Der Telekom war diese Verpflichtung ein Dorn im Auge, weil davon private Wertkarten-Anbieter profitierten, deren Kunden die Telefonzellen benutzten, während die Einnahmen der Telekom zurückgingen. Die Telekom strebte daher eine "Payphone Access Charge" an, die private Konkurrenten für die Verwendung der Telefonzellen bezahlen sollten. Wie Schieszler am Dienstag sagte, hätte diese Maßnahme der Telekom 10 Mio. Euro jährlich gebracht.

"Auf Vorstandsniveau"
Fröhlich wies dies zurück: "Da hat er nicht bedacht, dass die Payphone Access Charge das nie und nimmer decken kann. Da müsste ich jedem das Handy wegnehmen, damit jeder in die Telefonzelle telefonieren geht", sagte Fröhlich. Er habe Schieszler das Thema aber nur "auf Vorstandsniveau" erklärt und wohl keine Summen genannt, gab Fröhlich zu bedenken. Die Verluste im Telefonzellengeschäft hätten nämlich zwar 10 Mio. Euro jährlich ausgemacht, die Einwahlgebühr habe aber nur 200.000 bis 300.000 Euro gebracht. Außderdem habe die Telekom die Verluste aus den Telefonzellen ohnehin durch den "Universaldienstfonds" ersetzt bekommen.

Kein Kontakt mit Hochegger
Keinen direkten Kontakt hatte Fröhlichs Abteilung seinen Angaben zufolge mit dem in der Causa Angeklagten Lobbyisten Peter Hochegger: "Peter Hochegger und seine Lobbyingagenten waren nicht bei mir angesiedelt, sondern bei der Unternehmenskommunikation." Diese Abteilung sei auch für Lobbying zuständig gewesen und habe bei Bedarf in seiner Rechtsabteilung "Argumente abgefragt".

   Gerade einmal eine halbe Stunde hatte zuvor die Befragung von Norman Schadler gedauert. Er war 2006 Vizekabinettschefs von BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger gewesen und kannte den wegen der Telekom-Gelder angeklagten Ex-Abgeordnten Klaus Wittauer. Dieser habe in Tirol gemeinsam mit dem regionalen Spitzenkandidaten Andreas Gebauer einen "relativ aufwändigen Wahlkampf" betrieben und habe dafür wohl auch "selbst Mittel zur Verfügung gestellt", sagte Schadler.

   Nicht erinnern konnte sich Schadler allerdings daran, Gastingers damaligem Pressesprecher Christoph Pöchinger, wie von diesem nun behauptet, geraten zu haben, zwecks Finanzierung der Wahlkampagne der Ministerin mit Wittauer zu sprechen. Auch von einem gemeinsamen Gespräch mit Wittauer und dem nun ebenfalls angeklagten Pöchinger im Parlament über dieses Thema konnte sich Schadler im Zeugenstand nicht erinnern. Einen "kurzen Kontakt" in dieser Sache wollte er aber nicht ausschließen.

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