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"Zum größten Teil ein Unsinn"

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Dem Vorstoß Haiders in der Ortstafelfrage wht heftige Kritik entgegen.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek sieht einer etwaigen Klage des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider "gelassen" entgegen, "zumal es nicht die erste Klagsdrohung des Landeshauptmannes gegen Präsidenten Korinek ist", sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. Außerdem hielt er fest: "Sollte die Klagsdrohung als Einschüchterungsversuch gedacht sein, ist dieser von vornherein zum Scheitern verurteilt." Angesichts Haiders Ankündigung, die europäischen Gerichte einschalten zu wollen, hielt Neuwirth nur fest, dass dies "im Rahmen der Zuständigkeit der beiden europäischen Gerichte das selbstverständliche Recht jedes Betroffenen ist".

Außerdem verwies der VfGH-Sprecher darauf, dass die Kärntner Landesregierung im jüngsten Verfahren zu den Zusatztafeln die Gelegenheit gehabt hätte, sowohl eine schriftliche Stellungnahme abzugeben als auch in der öffentlichen Verhandlung alle juristischen Argumente - "auch die von Dr. Haider angeführten Punkte" - mit den Verfassungsrichtern zu erörtern. "Von dieser Möglichkeit wurde bedauerlicher Weise kein Gebrauch gemacht."

"Juristisch substanzlos"
Jörg Haiders Vorwürfe an den VfGH seien "aus juristischer Sicht zum größten Teil ein Unsinn", kommentierte der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk die Äußerungen des Kärntner Landeshauptmannes vom Donnerstag. Bei den 13 Punkten handle es sich um "alt bekannte Behauptungen, die durch die ständige Wiederholung nicht wahrer werden".

Da diese Behauptungen "juristisch durchwegs unqualifizierbar" und "juristisch substanzlos" seien, sieht der Verfassungsrechtler nicht, an welchen der beiden europäischen Gerichtshöfe sich Haider damit wenden könnte. Und: "Der Unterhaltungswert der Inszenierungen des Landeshauptmannes war auch schon einmal größer", merkte Funk an. Haider trage hier seine persönliche Auffassung vom Recht vor - "und die ist weit entfernt von dem, was rechtens ist". Einer der Punkte, die Funk "schlichtweg juristischen Unsinn" nennt, ist Haiders Behauptung, die Volksanwaltschaft hätte in der Ortstafel-Causa keine Befugnis zu einer Anfechtung.

"Minderheitsfeindliche Exzesse"
In höchstem Maße erschüttert zeigte sich SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim über das Vorhaben des Kärntner Landeshauptmanns: "Haider blamiert mit seinen minderheitsfeindlichen Exzessen - und anders kann man seine standhafte Weigerung, das VfGH-Urteil umzusetzen nicht sehen - ganz Österreich und trägt diese Blamage mit seinem Schritt vor die europäischen Gerichte durch ganz Europa".

Jarolim ist überzeugt, dass dieser weitere Versuch des Landeshauptmannes, den VfGH schlechtzumachen und seine Entscheidungen zu diskreditieren der Reputation des Landes massiv schade. "Anstatt sich immer wieder am VfGH zu reiben und ständig neue Einschüchterungsversuche gegen diesen und seinen jeweiligen Präsidenten zu ersinnen, sollte Haider endlich das Höchstgerichtsurteil akzeptieren und umsetzen", so Jarolim am Donnerstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

"Gipfel der Verhöhnung erreicht"
Terezija Stoisits, Menschenrechtssprecherin der Grünen, kritisiert die neuerlichen Eskapaden des Immer-noch-Koalitionspartners der ÖVP. Offenbar sieht Haider seine Regierungsfelle davon schwimmen und setzt nun zu einem neuerlichen Amoklauf gegen den Verfassungsgerichtshof und damit gegen den Rechtsstaat an. "Wenn ausgerechnet Haider, der seit Jahren den Rechtsstaat mit Füssen tritt, seine Repräsentanten verunglimpft, permanenten Verfassungsbruch betreibt, Minderheitenrechte missachtet, sich zum Ankläger gegenüber dem VfGH und seinen Präsidenten aufspielt, so ist der Gipfel der Verhöhnung der Republik erreicht."

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