Urteil sorgt für Wirbel

100-Jährige vergewaltigt: Täter (18) bleibt frei

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Der 18-jährige Pfleger muss nur 101 gemeinnützige Arbeitsstunden absolvieren. 

Ein Urteil im deutschen Gera (Thüringen) sorgt derzeit für große Aufregung. Ein 18-jähriger Pflegehelfer hat eine 100-Jährige in deren Wohnung vergewaltigt. Ins Gefängnis muss er dafür aber nicht.
 
Wie die deutsche „BILD“ berichtet, sollte der junge Pfleger vor rund einem Jahr im Landkreis Greiz die Frau in ihrer Wohnung betreuen. Als die 100-Jährige nach dem Baden aus der Wanne stieg, fiel der junge Erwachsene über sein Opfer her und vergewaltigte die wehrlose Frau. 
 

101 Sozialstunden

Nun stand der inzwischen 19-Jährige deshalb vor Gericht. Obwohl er die Tat gestand, wurde er nur wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 101 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.
 
Der Richter am Jugendschöffengericht war mit Eugen Wagner kein Unbekannter. Der ehemalige grüne Stadtrat hatte schon einmal für Schlagzeilen gesorgt, als er einen 73-jährigen Schwarzfahrer ohne Bewährung ins Gefängnis brachte. In diesem Fall zeigte Wagner nun Milde. Die Bewährungsauflage soll pädagogisch wirken, beim Verrichten der Sozialstunden soll der junge Täter immer an seine Tat denken. 
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