Dem Schüler würden Bombendrohungen in ganz Frankreich angelastet, insbesondere gegen Flughäfen, Gerichte und Universitäten.
Rennes. Die Polizei in Westfrankreich hat einen 13-Jährigen festgenommen, den sie für Hunderte der Bombendrohungen verantwortlich hält, die Frankreich seit dem Herbst in Atem halten. Gegen den Schüler sei am Donnerstag ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Rennes mit. Dem Schüler würden Bombendrohungen in ganz Frankreich angelastet, insbesondere gegen Flughäfen, Gerichte und Universitäten.
Der Schüler habe zugegeben, aus "Spieltrieb" und ohne jegliche politische oder religiöse Absicht gehandelt zu haben. Obwohl der Bub seine Drohungen über eine ausländische Netzwerkverbindung verschickte, kamen Fahnder ihm auf die Spur. Zunächst kam die ganze Familie in Polizeigewahrsam, die Eltern und ein Bruder wurden aber wieder freigelassen, weil sie mit der Sache nichts zu tun hatten.
Gehäufte Bombendrohungen hatten Frankreich im Herbst folgenreich behindert, ohne dass die Behörden die Drohungen zunächst einordnen konnten. Sie begannen nach der tödlichen Terrorattacke eines Islamisten auf einen Lehrer in Nordfrankreich sowie dem Start des Gaza-Kriegs. Eine konkrete Bedrohung oder politische Bezüge wurden nicht festgestellt. Vielfach wurden Jugendliche als Verantwortliche ermittelt. Nach Polizeiangaben wurden Videos von den Räumungen von Schulen teils millionenfach in sozialen Netzwerken angeklickt. Drohungen legten teils tagelang hintereinander Flughäfen lahm, der Touristen-Hotspot Schloss Versailles war ebenfalls öfter betroffen.
Dem nun gefassten Schüler werden mindestens 380 Bombendrohungen vorgeworfen, wie die Zeitung "Le Parisien" berichtete. Zu den Drohungen, die dem Schüler bereits sicher zugeordnet wurden, etwa gegen den Bahnhof von Rennes und zwei Redaktionen der Regionalzeitung "Ouest France", sei es zwischen dem 28. Dezember und dem 10. Jänner gekommen, teilte Staatsanwalt Philippe Astruc mit. Gegen den Schüler, der eine schwere Persönlichkeitsstörung habe, sei bereits eine einjährige Erziehungsmaßnahme verhängt worden.