Französisches gericht hat entschieden

Ärzte dürfen Geräte von Koma-Patient Lambert abstellen

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Kassationshof entscheidet im Fall Vincent Lambert - Eltern gingen durch alle Instanzen für das Leben ihres Sohnes.

Paris. Der Weg zum Ende der künstlichen Ernährung für den bekanntesten Koma-Patienten Frankreichs ist frei: Im Fall von Vincent Lambert annullierte der Pariser Kassationshof als oberste Instanz am Freitag ein Urteil der Vorinstanz, wie der Anwalt von Lamberts Ehefrau mitteilte. Damit könnten die Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen für den 42-Jährigen "sofort" beenden.

Die Mediziner der Uniklinik Reims hatten die künstliche Ernährung bereits vor gut einem Monat beendet, das Pariser Berufungsgericht ordnete aber überraschend ihre Wiederaufnahme an. Der Kassationshof urteilte nun, das Gericht sei nicht zuständig gewesen. Rechtsmittel sind nicht möglich. Die Entscheidung ist eine Niederlage für die katholischen Eltern Lamberts, die für das Leben ihres Sohnes durch alle Instanzen gegangen waren.

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