In Causa Thüringen

AfD will Merkel wegen Nötigung verklagen

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In der Causa Thüringen wirft die AfD Merkel Nötigung vor.

Berlin. Die Alternative für Deutschland (AfD) will wegen der Einlassungen der deutschen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Regierungskrise im Bundesland Thüringen juristisch gleich zweifach gegen sie vorgehen. Der Thüringer AfD-Fraktionschef und Partei-Rechtsaußen Björn Höcke schrieb am Dienstag im Kurznachrichtendienst Twitter: "Ich stelle Strafanzeige gegen Merkel wegen Nötigung des Ministerpräsidenten durch die Bundeskanzlerin."

Der Münchner Rechtswissenschaftler Walther Michl hält einen Erfolg der Anzeige allerdings für aussichtslos: "Das ist ein reiner PR-Trick."

Der AfD-Bundesvorstand hatte nach Angaben eines Sprechers bereits am Montag beschlossen, aus demselben Grund wie Höcke wegen "Nötigung" Strafanzeige zu stellen. Hintergrund sind die Äußerungen der Kanzlerin während ihrer Südafrika-Reise vergangene Woche. Merkel hatte dort gesagt, die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen - auch mit Stimmen der AfD - sei "unverzeihlich" und müsse rückgängig gemacht werden. Die etablierten Parteien in Deutschland lehnen bisher jede Zusammenarbeit mit der AfD ab.

"Rechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung" geplant

Die AfD plane, eine "rechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung" einzureichen. "Da Frau Merkel keine relevante Funktion mehr in der CDU bekleidet und im afrikanischen Ausland erkennbar auch nicht als CDU-Mitglied, sondern als deutsche Regierungschefin unterwegs gewesen ist, liegt hier ein klarer Fall von Amtsmissbrauch mit Verletzung der Chancengleichheit der Parteien vor", erklärte Parteichef Jörg Meuthen.
 
Laut AfD-Mitteilung habe Merkel gegen Paragraf 106 des Strafgesetzbuches verstoßen. Dieser sieht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis vor, wenn etwa das Regierungsmitglied eines Bundeslandes "rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel" genötigt werde.
 
"Welches Übel soll das denn sein?", fragt Jurist Michl. Seiner Meinung nach hätte Merkel etwas androhen müssen, um den Rückzug Kemmerichs durchzusetzen. Das habe sie aber nicht getan. Ihre Worte seien eine Einschätzung der politischen Lage in Thüringen gewesen.

Kanzlerin müsse keine Strafverfolgung fürchten

Michl schließt daher aus, dass die Kanzlerin Strafverfolgung zu befürchten hätte. Nach einer Anzeige prüft zuerst die Staatsanwaltschaft, ob der Anfangsverdacht einer Strafbarkeit vorliegt. "Wir scheitern schon beim ersten Schritt", so der Wissenschaftler.
 
Außerdem genießen Bundestagsabgeordnete wie Merkel Immunität. Zwar dürfen Behörden gegen einen Parlamentarier ermitteln, allerdings muss das deutsche Parlament - der Bundestag - etwa bei Anklageerhebung für die Aufhebung der Immunität des Betroffenen stimmen - wie zuletzt etwa bei AfD-Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland. In Merkels Fall ist das bei der Sitzverteilung im Parlament nur schwer vorstellbar.
 
Schon früher wollte die AfD Merkel vor Gericht bringen - unter anderem wegen des Regierungshandelns in der Flüchtlingspolitik. Bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe etwa waren vor allem in der Zeit nach Beginn des Migrationszugs im Jahr 2015 Hunderte Anzeigen wegen Hochverrats eingegangen. Alle erwiesen sich bisher als haltlos.
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