Fahrer sah fern – Uber strafrechtlich nicht haftbar.
Der Backup-Fahrer eines selbstfahrenden Uber-Testautos ist nach dem tödlichen Zusammenstoß mit einer Fußgängerin 2018 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
Einem Polizeibericht zufolge sei der Unfall "völlig vermeidbar" gewesen wäre, da der Angeklagte - anstatt den Blick auf die Straße zu richten - zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes mehrfach nach unten geblickt und ferngesehen habe. Uber sei für den tödlichen Unfall strafrechtlich nicht haftbar, hatte die Staatsanwaltschaft im März 2019 erklärt.
Die US-Behörde für Transportsicherheit (NTSB) war dagegen zum Schluss gekommen dass Software-Fehler dazu geführt haben, dass Elaine Herzberg von dem autonomen Fahrzeug nicht als Fußgängerin identifiziert worden sei, als sie ein Fahrrad schiebend eine Straße überquerte.