"Guardian"-Bericht

Britische Armee fertigte Folter-Handbuch an

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Power-Point-Präsentation zeigt richtiges Quälen von Gefangenen.

Das britische Militär hat einem Bericht des "Guardian" zufolge Folter-Handbücher zusammengestellt, nach deren Regeln Gefangene im Irak gequält werden sollten. So habe es Anweisungen an die Soldaten der Royal Army gegeben, Gefangene bei Verhören nackt auszuziehen. Wenn sie sich nicht gefügig zeigten, sollten sie nackt bleiben, berichtet das Blatt am Dienstag.

Untersuchungen an Genitalien
Die Vorwürfe stammen möglicherweise von Mandanten des britischen Menschenrechtsanwalts Phil Shiner. Er vertritt mehr als 100 Irakis, die gegen die britische Armee wegen Verfehlungen im Irak-Krieg klagen. Shiner arbeitet auch mit der Internetplattform Wikileaks zusammen, die am vergangenen Wochenende fast 400.000 geheime US-Militärdokumente öffentlich gemacht hatte.

Die Handbücher sowie eine Power-Point-Präsentation sollen den Soldaten Hinweise gegeben haben, wie sie die Gefangenen verängstigen, sie zur Erschöpfung bringen und ihnen die Orientierung nehmen können. So sollten Verhöre etwa an abgelegenen Orten wie in Schiffscontainern abseits der Öffentlichkeit stattfinden. Um die Gefangenen zu "konditionieren", sollten Untersuchungen an Genitalien vorgenommen werden.

Verstoß gegen Genfer Konvention
Ein Anweisung aus dem Jahr 2008 fordere, Gefangenen nur vier Stunden durchgehend Schlaf zu gönnen. Die Anweisungen könnten einen Verstoß gegen die Genfer Konvention bedeuten, schreibt der "Guardian". Darin wird körperlicher oder moralischer Zwang bei Verhören verboten.

Die Vorgaben stammen laut "Guardian" aus der Zeit nach 2003, also nachdem der irakischen Hotelportier Baha Mousa in britischer Haft gestorben ist. Seine Leiche wies 93 unterschiedliche Verletzungen auf. Der Fall ist Gegenstand ein Untersuchung in Großbritannien. Ein Sprecher des Verteidigungsministerium sagte am Dienstag, in Zusammenhang mit diesem Fall seien die Verhörmethoden der britischen Armee offengelegt worden. Weitere Kommentare könnten außerhalb der öffentlichen Untersuchung dazu nicht gemacht werden.

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