Messerstiche

Brutaler Mord an Heimleiter: Vater und Sohn vor Gericht

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Aus Rache wurde der Mann von den beiden getötet. Jetzt fiel ein Urteil gegen den Vater.

Ein 48-Jähriger, der 2013 gemeinsam mit seinem damals minderjährigen Sohn einen Heimleiter und dessen Lebensgefährtin getötet haben soll, ist am Dienstag vom Regionalgericht Thun (schweiz) zur Höchststrafe verurteilt worden: lebenslänglich mit anschließender Verwahrung. Das Verfahren gegen seinen Sohn wird in Kürze vor einem Jugendgericht verhandelt.

Das erstinstanzliche Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden den Leiter eines privaten Kinderheims und dessen Partnerin grausam ermordeten. Die Opfer wiesen insgesamt über 100 Messerstiche auf.

Der Sohn hatte rund zehn Jahre vor der Tat einige Wochen in dem Heim in Spiez verbracht. Dabei empfand er Bestrafungen als demütigend und ungerecht. Es soll darum gegangen sein, dass er eingenässte Hosen oder Bettwäsche selber habe auswaschen müssen. Vater und Sohn waren auch Jahre danach derart erzürnt, dass sie den Heimleiter und dessen damalige Partnerin als unliebsame Zeugin töteten.

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