Bub aus Raum Freiburg wurde jahrelang missbraucht: Gerichte hörten ihn nicht an.
Im Fall des jahrelang missbrauchten Buben aus dem Raum Freiburg in Deutschland gibt es offenbar Hinweise auf Versäumnisse der Behörden. Die Familiengerichte hätten das Kind bei der Entscheidung, es wieder in die Familie zurückzugeben, nicht angehört, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Freitag. Auch sei für den heute neunjährigen Buben kein Verfahrensbeistand bestellt worden.
In der vergangenen Woche hatten Ermittler in Baden-Württemberg die Zerschlagung eines Pädophilenrings bekannt gegeben. Zu den Festgenommenen zählen die Mutter des Kinds und ihr einschlägig vorbestrafter Lebensgefährte. Der Mann durfte keinen Kontakt zu dem Buben haben. Das Paar soll das Kind selbst missbraucht und es außerdem für Missbrauchstaten verkauft haben.
Laut "FAZ" hatten Familienrichter am Landgericht Freiburg und am Oberlandesgericht Karlsruhe gegen eine Inobhutnahme des Kinds entschieden, weil sie keine Anhaltspunkte für einen sexuellen Missbrauch erkennen konnten. Die Richter seien nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht von einer Gefährdung des Kindeswohls ausgegangen, weil sich der Lebensgefährte zuvor nur an Mädchen vergangen hatte.
Die Mutter hätte das für ihren vorbestraften Lebensgefährten verhängte Kontaktverbot kontrollieren müssen. Stattdessen stellte sich nach Behördenangaben später heraus, dass sich die Frau aktiv am Missbrauch ihres Sohns beteiligt hatte.
In der Debatte über Konsequenzen aus dem Missbrauchsfall forderte der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Joachim Lüblinghoff, die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. "Damit wäre viel gewonnen", sagte er im Hessischen Rundfunk und ergänzte: "Das wäre eine Regelung, die weitgehende Bedeutung hätte - aufgrund der Strahlkraft des Grundgesetzes."