Asyl-Beben
Gericht erklärt Zurückweisung Illegaler an Grenze für rechtswidrig
So urteilte jetzt ein deutsches Gericht, wie die "Bild"-Zeitung berichtet.
Berliner Verwaltungsgericht
Menschen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaates für die Prüfung des Asylantrags zurückgewiesen werden. So das Berliner Verwaltungsgericht, nach einer Entscheidung in mehreren Eilverfahren.
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