Syrien

Einreiseverbot für Assad-Bruder in die EU

Teilen

Die in der Vorwoche beschlossenen EU-Sanktionen sind in Kraft.

Die Europäische Union hat ein Einreiseverbot gegen den Bruder des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad sowie gegen zwölf andere Führungspersonen des Regimes erlassen. Die in der Vorwoche angekündigten Sanktionen traten am Dienstag in Kraft, zuvor waren keine Namen genannt worden. Die Maßnahme gegen Maher al-Assad, den Chef der Präsidentengarde des Landes, gehört ebenso wie ein Waffenembargo und das Einfrieren von Vermögenswerten zu den Sanktionen. Sie wurden wegen der gewaltsamen Unterdrückung der Opposition verhängt. Die Sanktionen wurden am Dienstag im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind damit rechtskräftig.

Neben Assad-Bruder weitere 13 unerwünschte Personen
Maher al-Assad führt die EU-Liste der 13 Personen an, die nicht mehr nach Europa reisen dürfen. Zu den anderen mit Einreiseverbot belegten Personen gehören auch Geheimdienstchef Ali Mamlouk und Innenminister Ibrahim al-Shaar. Staatschef al-Assad selbst steht nicht auf der Liste, doch hat die EU deutlich gemacht, dass die Einreiseverbote jederzeit ausgeweitet werden können.

Konten gesperrt und Vernögen eingefroren
Zugleich wurden die in der EU befindlichen Konten und Vermögen der 13 Führungspersönlichkeiten Syriens eingefroren. Auch der Verkauf von Waffen oder von Ausrüstungsgegenständen, die zur Unterdrückung der demokratischen Opposition genutzt werden könnten, ist verboten. In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss spricht die EU von einer "ernsten politischen Lage" in Syrien. Die 13 Personen seien allesamt "für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich".

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.