'Unser Kronjuwel'

EU-Kommission will Schengen-Raum reformieren

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Kontrollen sollen wieder die Ausnahme werden.

Die EU-Kommission zieht Lehren aus Krisen wie der Corona-Pandemie, Terroranschlägen oder der Instrumentalisierung von Migranten und will den Schengen-Raum fit für die Zukunft machen. Den Vorschlägen der Brüsseler Behörde vom Dienstag zufolge sollen Kontrollen im eigentlich grenzkontrollfreien Schengen-Raum wieder die Ausnahme werden. Im Fall einer Gesundheitskrise sollen die Staaten schnell verbindliche Einreisebeschränkungen verhängen können.

Der Begriff "Instrumentalisierung" soll erstmals in Bezug auf Migranten definiert werden. Auch gegen das unerwünschte Weiterziehen von Asylsuchenden aus einem EU-Land ins nächste soll etwas getan werden.

"Schengen ist unser Kronjuwel", sagte EU-Kommissionsvize Margaritis Schinas. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte, dass täglich 3,5 Millionen Menschen zwischen den Schengen-Staaten pendeln. Der Schengen-Raum, dem 26 europäische Staaten und 420 Millionen Einwohner angehören, soll uneingeschränkten Personenverkehr in Europa gewährleisten. Länder wie Deutschland, Frankreich oder Österreich haben unter Verweis auf illegale Migration oder Terrorgefahr schon seit Jahren temporäre Grenzkontrollen bei der EU-Kommission gemeldet. Auch während der Corona-Krise haben viele Länder wieder Kontrollen eingeführt. Der Warenverkehr wurde dadurch teils erheblich behindert.

Die gemeinsamen Regeln für die Schengen-Länder ergeben sich aus dem Schengener Grenzkodex, den die EU-Kommission nun überarbeitet hat. Jedoch müssen EU-Staaten und Europaparlament noch zustimmen.

Konkret schlägt die EU-Kommission unter anderem vor, dass die EU-Staaten im Falle einer Bedrohung der öffentlichen Gesundheit verbindliche Reisebeschränkungen an den Außengrenzen einführen können. Dies ist bisher nur über unverbindliche Empfehlungen möglich. Bei Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder durch Terror könnten die EU-Staaten auch Kontrollen innerhalb des Schengen-Raums genehmigen.

Zugleich will die EU-Kommission sicherstellen, dass derlei interne Kontrollen die Ausnahme bleiben. Das betroffene Land soll diesen Schritt genauer begründen als bisher und nach 18 Monaten muss die Kommission eine Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit abgeben. Alternativen sollen bevorzugt werden.

Im Fall einer Instrumentalisierung von Migranten, wie sie zuletzt an der Grenze von Belarus und Polen zu beobachten war, sollen die EU-Staaten weitere Maßnahmen ergreifen können. So könnte etwa die Zahl der Grenzübergänge reduziert werden. Außerdem soll die Frist für die Registrierung von Asylanträgen verlängert werden.

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