Für junge Flüchtlinge

EuGH erleichtert Familiennachzug

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Erreichen der Volljährigkeit während des Asylverfahrens behindert Antragstellung nicht mehr.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Familiennachzug von unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtlingen erleichtert. Minderjährige, die während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten ihr Recht auf Familienzusammenführung, entschied der EuGH in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil.
 

Antrag innerhalb von drei Monaten

Demnach muss solch ein Antrag auf Familienzusammenführung aber innerhalb von drei Monaten ab dem Tag gestellt werden, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt wurde. Im vorliegenden Fall war ein unbegleitetes minderjähriges Mädchen aus Eritrea in die Niederlande eingereist, wo sie während des Asylverfahrens volljährig wurde. Es beantragte dann den Nachzug seiner Eltern und seiner drei minderjährigen Brüder. Die niederländischen Behörden lehnten dies aber mit der Begründung ab, dass sich die junge Frau wegen Volljährigkeit nicht mehr auf das EU-Vorzugsrecht Minderjähriger auf Familienzusammenführung berufen könne.
 

"Begünstigte Bedingungen"

Der EuGH stufte nun Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige ein. Der Gerichtshof wies insoweit darauf hin, dass die Richtlinie für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge "günstigere Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung vorsieht". Sie haben demnach "insbesondere ein Recht auf eine Familienzusammenführung, das nicht in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt ist", teilte der Gerichtshof mit.
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