EU-Kommission sieht Verstoß gegen EU-Vertrag, weil London sich weigerte, einen EU-Kommissionskandidaten zu benennen.
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien gestartet wegen der Weigerung Londons, einen EU-Kommissionskandidaten zu benennen. Die EU-Kommission habe an Großbritannien ein Mahnschreiben geschickt, weil London damit seine Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag gebrochen habe, teilte die EU-Behörde am Donnerstagabend mit.
Zugleich setzte die EU-Kommission der britischen Regierung eine Frist bis 22. November, ihre Sicht darzulegen. Diese kurze Frist sei gerechtfertigt, weil die nächste EU-Kommission so früh wie möglich ihr Amt antreten müsse. Die Kommission von Ursula von der Leyen will am 1. Dezember die Amtsgeschäfte übernehmen, ein Monat später als ursprünglich geplant, weil zunächst mehrere Kandidaten im EU-Parlament durchfielen. Die britische Regierung hatte zuvor mitgeteilt, Großbritannien wolle vor der Parlamentswahl am 12. Dezember keinen EU-Kommissar nominieren.