Die Anrainer setzen sich mit einer Blockade über das Gerichtsurteil hinweg.
In Indien wird erbittert über den Zugang von Frauen zu den Heiligtümern in hinduistischen Tempeln gestritten. Der Oberste Gerichtshof von Mumbai billigte Frauen am Freitag das fundamentale Recht zu, alle Gebetsräume betreten zu dürfen, und forderte die Behörden auf, den Zugang im ganzen Staat Maharashtra auch zu gewähren.
Menschenkette
Bestärkt durch das Urteil versuchten etwa 30 Frauen - darunter Aktivistinnen - am Samstag, den Schrein des Tempels Shani Shingnapur im Bezirk Ahmednagar zu betreten. Doch hunderte Dorfbewohner - darunter auch etliche Frauen - hinderten sie mit einer Menschenkette daran, wie TV-Bilder zeigten.
"Das Gericht hat unser Gebetsrecht anerkannt", sagte eine der Aktivistinnen, Trupti Desai. "Jetzt muss uns die Polizei schützen und den Zugang zum Schrein ermöglichen. Vorher werden wir nicht abziehen."
Zutritt verwehrt
In einigen hinduistischen Tempeln bleibt Frauen der Zugang zu den Heiligtümern verwehrt. Im berühmten Sabarimala-Tempel ist allen weiblichen Gläubigen im Alter von zehn bis 50 Jahren der Zutritt verboten. Gemäß dem Urteil vom Freitag droht jedem, der Frauen von Tempeln abhält, eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten.