Schummel-Minister

Guttenberg schrieb von Österreicher ab

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Deutschlands Verteidigungsminister kupferte auch von einem Tiroler Dreifach-Doktor ab.

Die Schummel-Vorwürfe gegen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) werden immer heftiger. Laut Spiegel hat er eine zehnseitige Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages beinahe unverändert in seine Doktorarbeit übernommen. Das Papier hatte er als Abgeordneter selbst in Auftrag gegeben. Die SPD wiederum glaubt, die gesamte Doktorarbeit sei von einem Ghostwriter geschrieben worden.

Doch Guttenberg lehnt einen Rücktritt weiter kategorisch als „Unsinn“ ab. Die Mehrheit hat der Publikumsliebling aus Bayern hinter sich: Zwei von drei Deutschen wollen „Copy-Karl“ weiter im Amt sehen.

Von einem Artikel aus dem Jahr 2003 abgeschrieben
Dabei wurden bisher auf 242 Seiten der 475 Seiten umfassenden Doktorarbeit Plagiate entdeckt, ein stolzer Schnitt von 61,6 Prozent. Auch vom Innsbrucker Universitätsprofessor DDDr. Waldemar Hummer hat Guttenberg aus einem wissenschaftlichen Artikel aus dem Jahr 2003 abgekupfert.

Rechtsprofessor Hummer will aber nicht vorverurteilen: „Wenn ich fehlerhaft oder nicht zitiere, ist das ein Verstoß gegen die wissenschaftliche Redlichkeit. Man muss sich die Fülle der Fehlzitate genau anschauen“, sagte er zum ORF Tirol. Jetzt müssten deutsche Universitätsbehörden Klarheit schaffen.

Guttenberg hatte zuvor eingeräumt, dass seine Dissertation „Fehler“ enthalte. Bis zur Klärung der Vorwürfe durch die Universität Bayreuth will er seinen Doktortitel „vorläufig“ nicht mehr führen.

Original von DDDr. Waldemar HUMMER:
... verlangt das Völkerrecht an sich auch kein homogenes Staatsvolk bzw. eine „subjektive Bekenntnisgemeinschaft“ im Sinne einer „Nation“, sondern stellt auf die Bevölkerung als Anzahl sesshafter Menschen ab. Hinsichtlich fehlender Staatsgewalt wurde ausgeführt, dass es auf die souveräne Selbstregierung und rechtliche Unabhängigkeit, nicht aber darauf ankomme, wie die Wahrnehmung der Staatsgewalt in der Staatenverbindung intern aufgeteilt ist. 

GUTTENBERGS Dissertation:
.. verlangt Völkerrecht kein homogenes Staatsvolk bzw. eine „subjektive Bekenntnisgemeinschaft“ im Sinne einer „Nation“, sondern rekurriert auf die Bevölkerung als Anzahl sesshafter Menschen. Bezüglich fehlender Staatsgewalt wird ausgeführt, dass es nur auf die souveräne Selbstregierung und rechtliche Unabhängigkeit ankommen könne, nicht aber, wie die Wahrnehmung der Staatsgewalt intern aufgeteilt ist.

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