Hammer-Urteil

Deutsches Verfassungsgericht öffnet Tür für Sterbehilfe

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Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben. Richter sehen "Recht auf selbstbestimmtes Sterben".

Das deutsche Verfassungsgericht hat das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter erklärten am Mittwoch die im Strafrechtsparagrafen 217 festgeschriebene Regelung für nichtig, mit der die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe gestellt worden war.

Die Verfassungsrichter begründeten dies damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" umfasse. "Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

 

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