Granate nicht explodiert

Handgranaten auf Asylheim geworfen: teils mehrere Jahre in Haft

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Anschlag auf Asylunterkunft - Handgranate war nicht explodiert.

Nach dem Handgranatenwurf auf eine Asylunterkunft im deutschen Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) müssen die sechs Angeklagten teils mehrere Jahre in Haft. Das Landgericht Konstanz verurteilte zwei der Männer am Freitag wegen versuchten Mordes zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren beziehungsweise drei Jahren und sechs Monaten.

Die beiden sollen die Granate im Jänner auf das Gelände der Einrichtung geworfen haben. Ein weiterer Beschuldigter muss wegen der Anstiftung dazu ebenfalls für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Die Handgranate war am Wachcontainer der Unterkunft aufgeschlagen, aber nicht explodiert. Verletzt wurde niemand.

Urteil nicht rechtskräftig

Zwei Männer erhielten wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz Bewährungsstrafen von einem Jahr und drei beziehungsweise sechs Monaten. Nach Ansicht der Kammer hatte einer von ihnen die Granate beschafft, der andere war als Fahrer beteiligt. Der sechste Beschuldigte wurde in Bezug auf den Handgranaten-Fall freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ihn zwar als eigentlichen Drahtzieher gesehen, das konnte ihm nach Meinung des Gerichts aber nicht nachgewiesen werden. Da der Mann im Zusammenhang mit dem Fall einem Bekannten mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, verurteilten ihn die Richter aber wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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