Analyst rechnet mit 65 % Wahlbeteiligung

Hohe Wahlbeteiligung: Ungarn-Wahl wird zum Krimi

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Aktuell stimmten über vier Millionen Wahlbürger ab, was bisher ohne größere Zwischenfälle erfolgte.

Budapest. Die Beteiligung an den ungarischen Parlamentswahlen am Sonntag ist um 15.00 Uhr bei 52,75 Prozent gelegen. Bei den Wahlen 2018 betrug die Zahl laut Nationalem Wahlbüro (NVI) 53,64 Prozent. Aktuell stimmten über vier Millionen Wahlbürger ab, was bisher ohne größere Zwischenfälle erfolgte, schrieb das Onlineportal "index.hu". Letzte Umfragen sahen die Fidesz von Premier Viktor Orban vor dem Sechs-Parteien-Bündnis mit Spitzenkandidat Peter Marki-Zay in Führung.

Laut Medienberichten gibt es auch im Ausland ein großes Interesse bei dort lebenden und arbeitenden ungarischen Bürgern hinsichtlich der Stimmabgabe sowie lange Schlangen vor ungarischen Auslandsvertretungen. In 97 Ländern kann in 145 Vertretungen abgestimmt werden. Es gab häufig Kritik wegen erschwerter Abstimmung.

Meinungsforschungsinstitute hatten im Vorfeld der Wahl zwischen Fidesz und der Oppositionsallianz Stimmenunterschiede von zwei bis 13 Prozent prophezeit: Politico 50:44 %, Median 49:43 %, Nézöpont 50:43 %, Reál PR 54:41 %. Dabei wurde Fidesz das Erreichen von 110 bis 120 der insgesamt 199 Mandate prophezeit, womit die Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt würde.

Nagy rechnet mit einer Wahlbeteiligung von 65 Prozent

Ausgehend von den aktuellen Zahlen rechnet der Analyst Ervin Nagy mit einer Wahlbeteiligung von 65 Prozent, die hinsichtlich vergangener Wahlen als durchschnittlich gelte, schrieb das Onlineportal. Eine niedrige Wahlbeteiligung würde vor allem die Regierungskräfte begünstigen.

Gleichzeitig mit den Parlamentswahlen findet eine Volksabstimmung über das umstrittene "Anti-Pädophilie-Gesetz" statt, das auch internationale massive Kritik fand. Das Gesetz umfasst auch strenge Verbote der Darstellung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit in Bildungseinrichtungen und jugendfreien Medieninhalten. Bis 15.00 Uhr stimmten 52,18 Prozent der Wähler für das Gesetz.

Ein offizielle Wahlergebnis hinsichtlich der Einzelwahlkreise soll es spätestens am 9. April geben, das offizielle Landesergebnis spätestens am 22. April, wobei das neue Parlament bis zum 3. Mai konstituiert werden muss.

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