Lohn gekürzt

Japanische Lehrerin blieb bei Nationalhymne sitzen

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Gericht billigte Strafmaßnahme der Bildungsbehörde.

Weil sie beim Abspielen der Nationalhymne nicht aufgestanden ist, hat eine japanische Lehrerin eine Lohnkürzung hinnehmen müssen. Die entsprechende Strafmaßnahme der Bildungsbehörde sei rechtmäßig, befand laut Medienberichten vom Donnerstag ein Gericht in Osaka. Es wies damit eine Klage von Hiroko Shimizu zurück, die aus ideologischen Gründen beim Abspielen der Hymne sitzengeblieben war.

Lehrerin verweigert Weisung zum Aufstehen

Die 63-jährige Lehrerin hatte das Aufstehen 2013 bei einer Abschlussfeier an ihrer Schule verweigert. Sie argumentierte, dass mit der Weisung zum Aufstehen eine bestimmte Ideologie durchgesetzt werden solle. Die japanische Hymne ist ein Loblied auf den Kaiser, Kritiker sehen in ihrem Text einen Aufruf zur Selbstopferung sowie eine Verherrlichung der militärischen Vergangenheit des Landes.

Das Gericht entschied nun aber, die Anordnung zum Aufstehen während des Abspielens der Hymne sei nicht dazu gedacht gewesen, die Anwesenden ideologisch zu dominieren. Vielmehr sei es darum gegangen, "dass die Zeremonie reibungslos verläuft und die Ordnung aufrechterhalten wird".

Indem sie einfach sitzen geblieben sei, habe Shimizu "ihre persönlichen Überzeugungen über die Beamtendisziplin gestellt", urteilte der zuständige Richter laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Jiji Press. Die Lehrerin kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen.

 

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