'Schmerzensgeld'

Kinder-Mörder erhält 3.000 €

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Schadenersatz für Folterdrohung. Das Urteil empört die Deutschen.

Das Urteil spaltet das ganze Land: Kindermörder Magnus Gäfgen (36) erhält vom Staat 3.000 Euro als Entschädigung, weil ihm ein Polizist mit Gewalt gedroht hatte.

Was war passiert? Ende September 2002 entführt Gäfgen den Millionärssohn Jakob von Metzler (11) und fordert eine Million Lösegeld. Er erstickt den Buben, versteckt die Leiche im in einem See. Drei Tage später wird er verhaftet. Der Polizei gegenüber nennt er Gäfgen das Versteck nicht, woraufhin ihm Polizei-Beamte mit Folter drohen. Der damalige Polizei-Präsident Wolfgang Daschner sagt heute: "Ich wollte das Leben des Jungen retten!"

Grundsatzdebatte
Jetzt entschied das Landgericht Frankfurt: Gäfgen erhält vom Land Hessen 3.000 Euro Entschädigung. Richter Christoph Hefter: "Es ist unerheblich und darf nicht berücksichtigt werden, dass der Kläger eine Straftat begangen hat. Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden."

Deutschland ist empört

Rein juristisch mag der Richter richtig gehandelt haben, aber Geld für einen Mörder? Die Polizei fürchtet um den rechtlichen Rahmen ihrer Arbeit und die Politik streitet über die Verantwortung des Urteils.

Unverständnis
"Wir verstehen das einfach nicht", sagt der Vater des Buben. Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag: "In einem Rechtsstaat dürfen von der Polizei keine unlauteren Mittel angewendet werden."

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