Kindermörder

Bub ermordet

Kindermörder: Verdächtiger endlich gefasst

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In einem Schnellimbiss: Der Mörder von Herne wurde endlich gefasst.

Kampfsportler Marcel H. ist endlich gefasst. Der 19-jährige mutmaßliche Mörder von Jaden (9) aus Herne (NRW) ging am Donnerstag in ein Schnellrestaurant, sagte: „Bitte rufen Sie die Polizei, die suchen mich.“ Wenige Minuten später erfolgte der Zugriff.

 


In der Nähe des Restaurants brannte eine Wohnung. Sie war offenbar das Versteck des Kinderkillers in den vergangenen drei Tagen. Der Verdächtige machte die Polizei selbst auf die Wohnung aufmerksam. Und dann die unfassbare Aussage: „Dort liegen noch zwei Leichen“, sagte der Festgenommene. Mittlerweile stellte sich heraus: Es dürfte sich dabei nur um eine Leiche handeln.

Er brüstete sich via Whats-App-Chat
Marcel H. soll am vergangenen Montag in Herne den neunjährigen Nachbarsbuben Jaden in seinen Keller gelockt und mit 58 (!) Messerstichen getötet haben. Nach dem grauenhaften Mord verschickte er im Internet Fotos. Er brüstete sich via Whats-App-Chat mit der Bluttat und kündigte offen weitere Verbrechen an

Video zum Thema: So tickt der Kindermörder


Opfer-Familie erleichtert nach Festnahme des Killers
Das abscheuliche Chat-Protokoll mit einem Unbekannten landete schließlich auf der anonymen Internet-Plattform 4chan. Ob es der Täter selbst hochgeladen hat, ist noch nicht bekannt.

Die Polizei hatte den Kinderkiller in ganz Deutschland gejagt und auch die Nachbarländer wie Österreich unterrichtet. Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser wurden informiert. Sogar die Rockergruppe Bandidos suchte nach dem Killer. Nach Veröffentlichung des Fahndungsfotos gingen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen mehr als 1.400 Zeugenhinweise auf den Aufenthaltsort des Killers ein.

etzt wurde der Mann endlich gefasst. Anwalt Reinhard Peters, der die Familie des getöteten Jaden vertritt, sagte nach der Festnahme zu Bild: „Die Familie ist unendlich erleichtert und glücklich, dass der mutmaßliche Mörder des kleinen Jaden lebend gefasst werden konnte und seiner gerechten Strafe zugeführt werden kann.“

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