Während Dienstreise

Mann ging fremd & starb - Gericht urteilt: Arbeitsunfall!

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Ein Mann starb auf einer Dienstreise, während er seine Frau betrog. Jetzt muss seine Firma zahlen.

Ein Gericht in Frankreich sorgte nun mit seinem Urteil für Staunen. Behandelt wurde nämlich ein Fall, der sich bereits 2013 ereignete. Ein Mann musste dienstlich nach Meung-sur-Loire reisen. Dort lernte der verheiratete Sicherheitstechniker aber auch noch eine Frau kennen und schnell ging es leidenschaftlich zur Sache.

Doch dann die Tragödie: Während die beiden im Bett waren, erlitt der Mann einen Herzinfarkt. Für ihn kam jede Hilfe zu spät und er starb.

Alltägliche Handlung

Jetzt - sechs Jahre später - fiel das finale Urteil. In allen Instanzen wurde dies als Arbeitsunfall gewertet. Jetzt wird die Firma zur Kassa gebeten. Seine Hinterbliebenen, die Ehefrau und Kinder, bekommen nun 80 Prozent seines Monatsgehalts bis zum ursprünglichen Tag seines Pensionsantritts.

Begründet wurde die Entscheidung übrigens wie folgt: Geschlechtsverkehr zählt, genau wie das Duschen oder Essen, zu alltäglichen Handlungen.

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