Behörden-Irrsinn

Mann vor Gericht, weil er Ausländer ist

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Der Anwalt des Beklagten macht das Vorgehen der Behörde öffentlich.

Ein Mann hat in Deutschland Waren im Wert von 34,86 Euro gestohlen. Normalerweise kein Fall für die Gerichte, solche "kleinen Delikte" werden gegen Auflagen fallen gelassen. Weil der Mann aber Ausländer ist, muss er vor Gericht erscheinen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

So steht es im Gerichtsdokument, das der Anwalt des Beklaten via Twitter öffentlich gemacht hat. Der SZ erklärte Mark Feilitzsch: "Was tausendfach passiert, dass Ausländer anders behandelt werden als Deutsche, ist hier in wenigen Worten zusammengefasst."

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