Straßburg

EGMR verurteilt Moskau wegen Anti-Schwulen-Gesetzen

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Verbot von "Propaganda für Homosexualität" mit den Werten einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen seiner Anti-Schwulen-Gesetze verurteilt. Das Verbot von "Propaganda für Homosexualität" verstößt aus Sicht der Straßburger Richter gegen die Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot. Es erfülle keinen legitimen öffentlichen Zweck und fördere vielmehr Homophobie, heißt es in dem Urteil von Dienstag.

   In Russland wird seit 2013 bestraft, wer sich in Anwesenheit Minderjähriger positiv über Homosexualität äußert. Auf regionaler Ebene traten bereits 2003 und 2006 ähnliche Gesetze in Kraft. Die Kläger sind drei Aktivisten, die gegen die Gesetze protestiert hatten und deshalb Geldstrafen zahlen mussten. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach ihnen nun Entschädigungen zwischen 8.000 und 20.000 Euro zu. Laut Urteil sei das Verbot von "Propaganda für Homosexualität" mit den Werten einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar.
 

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