Deutschland

Nach Skandal-Auftritt: Freispruch für "Scharia-Polizei"

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Initiator der Rundgänge in Wuppertal soll mutmaßlicher IS-Unterstützer Lau sein.

In Deutschland sind die selbst ernannten islamischen Moralwächter von Wuppertal, die mit Westen mit der Aufschrift "Sharia Police" durch die nordrhein-westfälische Stadt patrouillierten, freigesprochen worden. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft will das Urteil nicht hinnehmen, berichtete "Spigel Online" am Montag.

   Zur Begründung des Freispruchs sagten die Richter am Wuppertaler Landgericht in mündlicher Verhandlung, nicht einmal die Polizei habe zunächst einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot gegen die Männer gesehen. Eine Verurteilung wäre ein Fehler.

Staatsanwahlt kündigt Berufung an

Die sieben Männer waren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot angeklagt. Sie waren im September 2014 in orangefarbenen Warnwesten durch Wuppertal gelaufen. Der Auftritt hatte in ganz Deutschland für Empörung gesorgt.

Ein Sprecher der Anklagebehörde sagte "Spiegel Online", man werde Rechtsmittel einlegen. Im Fall einer Revision entscheidet letztlich der Bundesgerichtshof.

Nach dem Uniformverbot macht sich strafbar, wer öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung trägt.

Gegen Initiator Anklage wegen IS-Unterstützung

Durch das Tragen der Westen hätten die Angeklagten ihre Zustimmung zur islamischen Rechtsordnung und durch den Zusatz "Polizei" auch den Willen zu ihrer Durchsetzung zum Ausdruck gebracht, hatte der Senat des Oberlandesgerichts argumentiert. Aufgrund der Ähnlichkeit zu einer aus islamisch geprägten Ländern bekannten "Religionspolizei" seien sie geeignet gewesen, einschüchternd militant zu wirken, befanden damals die Richter.

Initiator des Rundgangs und Wortführer der Gruppe soll Sven Lau gewesen sein. Gegen Lau hat der Generalbundesanwalt Anfang April 2016 wegen Unterstützung der Terrormiliz "Islamischer Staat" Anklage erhoben. Während des Rundgangs soll Lau betont haben, dass der Rundgang von Dritten so wahrgenommen werden soll, "wie das Ordnungsamt oder die Polizei, die auf Streife ist", hieß es in der Anklageschrift.
 

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