Zschäpe

Wegen zehnfachen Mordes

NSU-Prozess: Lebenslange Haft für Zschäpe

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Wegen Mordes in zehn Fällen muss Beate Zschäpe lebenslang ins Gefängnis. Ihr Anwalt kündigte bereits Revision an.

Im NSU-Prozess in Deutschland ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach die 43-Jährige am Mittwoch des zehnfachen Mordes schuldig. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld der Rechtsterroristin fest.

Keine Sicherungsverwahrung, 10 Jahre für Mitangeklagten

Eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe wurde nach Angaben des Gerichtssprechers aber nicht verhängt. Zschäpe hatte erst in der Endphase des Prozesses Anzeichen von Reue gezeigt und sich von den NSU-Verbrechen distanziert. Sie hatte behauptet, stets nachträglich von den Taten ihrer beiden Freunde erfahren zu haben, die sich nach der Enttarnung des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) im Jahr 2011 das Leben genommen hatten.

Zschäpe legt Revision ein

Kurz nach dem Schuldspruch kündigte Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Nun müsse sich der Bundesgerichtshof dies überprüfen.

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© APA/dpa/Peter Kneffel


Ein hartes Urteil fasste auch der Mitangeklagte Ralf Wohlleben aus, er muss als Waffenbeschaffer zehn Jahre hinter Gitter. Das Gericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord schuldig. Der Mitangeklagte Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen zu haben. Der Mitangeklagte Andre E. muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Er wurde nur der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, nicht aber der Beihilfe zum versuchten Mord.

Urteil nach fünf Jahren mit Spannung erwartet

Das Urteil war nach fünf Jahren und mehr als 430 Verhandlungstagen mit großer Spannung erwartet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Zschäpe als Mittäterin bei zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und fünfzehn Raubüberfällen des NSU angeklagt.

Die Verteidiger sehen hingegen keine Mittäterschaft Zschäpes an diesen Gewalttaten. Sie bestreiten auch die Darstellung der Anklage, dass Zschäpe mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den NSU gebildet habe. Nach Auffassung der Verteidiger ist die 43-Jährige im Wesentlichen nur für eine Brandstiftung am letzten Versteck des Trios bestrafbar. Dafür forderten sie eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren.

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© APA/AFP/GUENTER SCHIFFMANN

Weitere Aufarbeitung gefordert

Vertreter muslimischer Organisationen forderten unmittelbar vor der Urteilsverkündung eine weitere Aufarbeitung des NSU-Terrors. "Man spricht nach wie vor von einem Trio, obwohl man aus Zeugenbefragungen weiß, dass es mittelbar oder unmittelbar Unterstützer gegeben hat", sagte der Generalsekretär des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland, Murat Gümüs, in München. Auch ob und in welcher Weise der deutsche Inlandsgeheimdienst involviert gewesen sein könnte, sei offengeblieben. Hinterbliebene fragten, wieso gerade ihre Angehörigen Opfer wurden.

Ähnlich äußerte sich auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD). Die mangelnde Aufklärung sei ein "Versäumnis" und "eine große Belastung für die Familienangehörigen der Opfer und den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland".

Demonstrationen rund ums Gericht

Die Urteilsverkündung war von großem Publikumsinteresse und Demonstrationen begleitet. Demonstranten hielten Transparente mit Aufschriften wie "Wie viel Staat steckt im NSU?" Rund um das Gericht gab es strenge Sicherheitsvorkehrungen. Vor dem Gericht hatte sich eine lange Zuschauerschlange gebildet. Gegen sieben Uhr am Mittwoch in der Früh warteten bereits rund 150 Menschen auf dem Vorplatz des Gerichts, einige waren bereits seit dem späten Dienstagabend dort. In den Saal dürfen nur 50 Zuschauer hinein.

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© APA/dpa/Tobias Hase

Lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld

Lebenslange Haft ist die höchste Strafe in Deutschland. Sie wird am häufigsten bei Mord verhängt. Frühestens nach 15 Jahren kann die lebenslange Haft zur Bewährung ausgesetzt werden. Wird der Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung der Reststrafe abgelehnt, kann er alle zwei Jahre neu gestellt werden.

Wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann der Täter allerdings nur in Ausnahmefällen - etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit - nach 15 Jahren freikommen. Eine besondere Schwere der Schuld kann vorliegen, wenn die Tat besonders verwerflich war, der Täter sehr brutal und grausam vorgegangen ist oder dem Opfer große Qualen zugefügt hat.

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