Durch ein Beisitzen der Öffentlichkeit würden laut vorsitzender Richterin die schutzwürdigen Interessen der Opfer erheblich verletzt.
Detmold. Kurz nach Prozessbeginn und noch vor Verlesung der Anklage im Missbrauchsfall Lügde hat das Landgericht Detmold die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda sagte, schutzwürdige Interessen der Opfer würden sonst erheblich verletzt.
Deren Namen seien in den Anklageschriften genannt. Ebenso seien die vorgeworfenen Missbrauchstaten im Detail aufgeführt, die gegen die Kinder und Jugendlichen über viele Jahre hinweg verübt worden sein sollen. Auch Medienvertreter mussten den Saal verlassen, nachdem die Kammer über den Ausschluss beraten hatte. Diesen hatten alle 18 Opferanwälte beantragt.