Ein 70-Jähriger aus Bornhöved (Schleswig-Holstein) muss wegen gefährlicher Körperverletzung für 16 Monate hinter Gitter, allerdings auf Bewährung. Karl-Heinz M. hatte im vergangenen Sommer mit einem Luftgewehr auf einen Spielplatz geschossen und dabei ein 12-jähriges Mädchen verletzt.
Das Mädchen, Miley, war mit Freunden auf dem Spielplatz, als sie von einem Projektil getroffen wurde. Sie erlitt einen Steckschuss im Oberarm und musste operiert werden.
„Ich schieße doch nicht auf spielende Kinder! Ich habe ein Spatzenproblem.“ Früher habe er versucht, die Tiere mit Böllern zu vertreiben, danach mit einem Luftgewehr. Die Polizei stellte bei ihm ein DDR-Luftgewehr Suhl 303 Super und Munition sicher.
Geständnis vor Gericht
M. gestand vor Gericht, zweimal mit einem Luftgewehr in Richtung des Spielplatzes geschossen zu haben. Er habe die Kinder wahrgenommen, "aber warum er das gemacht hat, kann er nicht sagen", so der Anwalt. Der Rentner entschuldigte sich bei dem Mädchen für seine "Blödheit" und stimmte einer sofortigen Zahlung von 7.500 Euro Entschädigung zu.
Entsetzte Reaktionen
Der Vorsitzende Richter zeigte sich fassungslos über die Tat. "Was in Ihnen vorgegangen ist, ist mir nicht klar", sagte er. "Was erwarten Sie denn zur Mittagszeit, wenn Sie direkt neben einem Spielplatz wohnen? Ich hoffe, dass die Nachbarschaft irgendwann ihren Frieden findet."
Mädchen hat ohnehin schon schweres Schicksal
Miley leidet unter der unheilbaren Krankheit Neurofibromatose, bei der es zu schmerzhaften Wucherungen von verändertem Nervengewebe kommt. Bei ihr wurde infolgedessen ein Gehirntumor diagnostiziert, sie ist zu 100 Prozent schwerbehindert.