Ein französisches Gericht entscheidet zugunsten des Ex-IWF-Chefs.
Dominique Strauss-Kahn ist vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen worden. Der Ex-Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe sich mit seiner Teilnahme an Sexpartys mit Prostituierten nicht strafbar gemacht, entschied ein Gericht im französischen Lille am Freitag. Damit folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
In dem Prozess ging es um freizügige Partys zwischen 2008 und 2011. Neben Strauss-Kahn saßen noch 13 weitere Beteiligte auf der Anklagebank. Auch für sie gab es fast durchgängig Freisprüche.
Zuhälterei wird in Frankreich deutlich weiter ausgelegt als in Deutschland und kann zum Beispiel auch Prostitution umfassen, die von Dritten bezahlt oder bei Sexpartys organisiert wird. Strauss-Kahn betonte allerdings stets, er habe nicht gewusst, dass die beteiligten Frauen Prostituierte waren.
Der Sozialist hatte seine Ambitionen auf die französische Präsidentschaft aufgeben müssen, nachdem er 2011 wegen einer Affäre um Vergewaltigungsvorwürfe von seinem Job als IWF-Chef zurückgetreten war.
© AFP
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