Dem Ex-IWF-Chef können keine Schuld nachgewiesen werden.
Im Zuhälterei-Prozess gegen Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den 65-Jährigen gefordert. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass sich Strauss-Kahn der schweren Zuhälterei schuldig gemacht habe, sagte Staatsanwalt Frederic Fevre am Dienstag vor dem Gericht im nordfranzösischen Lille. Er müsse daher freigesprochen werden.
Sexpartys mit Callgirls
Dem früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) war vorgeworfen worden, Sexpartys mit Callgirls unter anderem in Paris, Brüssel und Washington mitorganisiert zu haben.
Der einstige sozialistische Spitzenpolitiker räumte vor und während des Prozesses die Teilnahme an den Sexpartys ein. Er bestritt aber gewusst zu haben, dass es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte.
Überraschend
Die Forderung der Staatsanwaltschaft, Strauss-Kahn freizusprechen, ist keine Überraschung: Bereits im Juni 2013 hatte sich die Behörde gegen eine Anklage Strauss-Kahns ausgesprochen und zur Begründung erklärt, es gebe nicht ausreichend belastendes Material. Die Untersuchungsrichter sahen dies aber anders und erhoben Anklage gegen den früheren französischen Wirtschafts- und Finanzminister.
Der Prozess gegen Strauss-Kahn und weitere 13 Angeklagte begann dann Anfang Februar in Lille. Er soll am Freitag enden, ein Urteil dürfte aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.