Affäre Strauss-Kahn

DSK wollte für Oralsex nicht bezahlen

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Es werden immer mehr neue Details über die Strauss-Kahn-Affäre bekannt.

Im Fall des zurückgetretenen IWF-Chefs Dominique Strauss Kahn haben US-Medien neue Details enthüllt. Unter Berufung auf die Ermittler berichtet die "New York Post" nach Angaben des "Corriere della Sera", das Zimmermädchen, das Strauss Kahn belastet, sei in dessen Suite eingetreten und habe mit ihm Oralsex gehabt. Danach habe sie verlangt, für ihre "Dienste" bezahlt zu werden. Der damalige IWF-Chef habe sich jedoch geweigert und sie in abschätziger Weise behandelt.

Heftiger Streit
Daraufhin sei es zu einem Streit gekommen. Strauss Kahn sei besorgt gewesen und habe das Hotel in aller Eile verlassen. Weiter heißt es in dem Bericht, das Zimmermädchen habe sehr wohl gewusst, wer der Gast in der teuren Suite war. Sie habe zudem bereits wiederholt sexuelle Dienstleistungen für Geld angeboten.

Außerdem berichtet die "New York Post", das aus Guinea stammende Zimmermädchen sei nach ihrer Anzeige gegen Strauss Kahn auf Kosten der Staatsanwaltschaft in einem Hotel in Brooklyn untergebracht worden. Damit sollte vermieden werden, dass die Anwälte und Privatdetektive des früheren IWF-Chefs sie aufsuchen und versuchen könnten, sie mit Geld von ihrer Aussage abzubringen.

Einträgliches Nebeneinkommen
Die 32-Jährige habe aber weiterhin "Klienten" empfangen, und zwar viele, und sich damit ein einträgliches Nebeneinkommen gesichert. Gleichzeitig habe sie in dem Hotel auf Kosten der Steuerzahler logiert.

Zudem habe man herausgefunden, so das Blatt, dass der aus Guinea stammende und in einem Gefängnis in Arizona wegen Drogenhandels einsitzende Häftling, mit dem die Frau ein abgehörtes Telefonat geführt hatte, ihr zweiter Ehemann war. Sie soll für ihn ein Konto verwaltet haben, auf dem 100.000 Dollar lagen, und außerdem seien mehrere Telefonnummern für seine Drogengeschäfte auf sie gemeldet gewesen. Die Frau bestreitet die Vorwürfe und sagt, sie habe von alledem nichts gewusst.

Anklage zerbröselt
Die von der Staatsanwaltschaft selbst aufgedeckten dunklen Flecken im Leben des Zimmermädchens könnten die Klage gegen Strauss Kahn endgültig zum Einsturz zu bringen. In einem Zeitungskommentar dazu heißt es: "Ein Gewaltopfer muss, damit man ihm glaubt, eine blütenreine Weste haben, mit einem Heiligen verheiratet sein und darf niemals ein Glas Wein getrunken haben."

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