Haftstrafen am Mittwoch im Berufungsverfahren zur Bewährung ausgesetzt.
Drei in Tunesien zu viermonatiger Haft verurteilte europäische Frauenrechtsaktivistinnen kommen auf Bewährung frei. Ein Gericht in der Hauptstadt Tunis setzte die Haftstrafen am Mittwoch im Berufungsverfahren zur Bewährung aus, wie die Verteidigung der Deutschen Josephine Markmann und ihrer beiden französischen Mitstreiterinnen mitteilte. Demnach sollen die Frauen noch in der Nacht freikommen.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.
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Der in Tunesien begonnene Prozess gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen ist auf kommende Woche vertagt worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von den Verteidigern der Aktivistinnen erfuhr, vertagte das Gericht in der Hauptstadt Tunis den Prozess auf den 12. Juni. Bis dahin sollen die Angeklagten demnach weiter in Haft bleiben. Ihr Antrag auf Freilassung unter Auflagen sei abgelehnt worden, sagte der Rechtsanwalt Souheib Bahri.