Ukraine-Krise

EU rüstet auf: Gipfel betont jetzt Beistandspflicht

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Die EU will sich angesichts der Ukraine-Krise auf die Beistandspflicht und den Ausbau der militärischen Kapazitäten konzentrieren. 

Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen bei ihrem Gipfeltreffen am morgigen Donnerstag im französischen Versailles vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges die Stärkung der europäischen Verteidigungskapazitäten betonen. In einem aktuellen Entwurf findet sich dem Vernehmen nach auch ein Hinweis auf die EU-Beistandspflicht. Ein Bekenntnis zu höheren Verteidigungsausgaben der EU-Staaten soll ebenfalls von dem Gipfel kommen.

»In unsere gegenseitige Unterstützung investieren«

   Von der Beistandsklausel im Gipfelentwurf hatte zuerst das deutsche Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet. "Wir werden weiter in unsere gegenseitige Unterstützung unter Artikel 42(7) des Vertrags über die Europäische Union investieren", heißt es laut Ratskreisen in dem Entwurf für die "Erklärung von Versailles".

So lautet die Beistandsklausel

   Die EU-Beistandsklausel wurde mit dem Lissabon-Vertrag 2009 eingeführt. Darin heißt es: "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt." Dieser Hinweis soll die Neutralität Österreichs und anderer EU-Staaten unberührt lassen.

   Als Konkurrenz zur NATO, die mit Artikel 5 des Nordatlantikvertrags ihre eigene Beistandsklausel hat, versteht sich die EU dabei nicht. In der EU-Klausel ist dazu festgehalten: "Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen, die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist."

   Die EU-Beistandsverpflichtung ergänzt die Solidaritätsklausel (Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU). Diese sieht vor, dass die EU-Länder gemeinsam handeln müssen, wenn ein EU-Land von einem Terroranschlag oder einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist.

   Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) wird am Donnerstag vor dem informellen EU-Gipfel in Versailles an einer Sitzung der Europäischen Volkspartei (EVP) in Paris teilnehmen. Das Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs beginnt am Abend und wird am Freitag fortgesetzt.

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