Ukraine-Krise

Österreich stellt UNO-Vetorecht Russlands infrage

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Österreichs Ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen, Alexander Marschik, zweifelt das Vetorecht Russlands im UNO-Sicherheitsrat an.

"Zwar ist das Vetorecht der 5 ständigen Mitglieder in der UN-Charta verankert", betonte der UNO-Botschafter in seiner Rede bei der Sondersitzung der UNO-Generalversammlung am Montag (Ortszeit) in New York. "Aber das gilt auch für die Verpflichtung, die Grundsätze der UNO zu wahren."

"Wenn im 21. Jahrhundert der Sicherheitsrat in einer Situation blockiert wird, die einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt, sollten wir uns fragen, ob das System der Vetomächte noch geeignet und legitim ist, unsere internationalen Beziehungen zu regeln", betonte Marschik laut Redetext. "Der Sicherheitsrat kann nicht schweigen, wenn Grundprinzipien unserer internationalen Ordnungsregeln mit Militärstiefeln getreten und von Panzern zerquetscht werden." Die russische "Aggression" gegen die Ukraine sei eine Verletzung von Artikel 2 Absatz 4 der UNO-Charta.

Zuvor war eine Resolution, die den russischen Angriff auf die Ukraine verurteilt und die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine bekräftigt wird, am Nein Russlands im Sicherheitsrat gescheitert. In der UNO-Vollversammlung wird nun über eine entsprechende Resolution abgestimmt. Österreich werde dafür stimmen, kündigte Marschik an. "Österreich verurteilt die russische Aggression gegen die Ukraine."

Marschik erklärte: Österreich sei nicht Teil eines Militärbündnisses. "Wir verlassen uns für unsere Sicherheit auf die Einhaltung und Umsetzung von Völkerrecht, Verträgen und Gewohnheiten, einschließlich des humanitären Rechts." Die Berichte über russische Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte in städtischen Gebieten seien äußerst beunruhigend. Der Einschlag von Raketen und Flugkörpern in Wohnhäuser in Kiew könne nicht hingenommen werden. "Diese Angriffe stellen nach dem humanitären Völkerrecht Kriegsverbrechen dar. Wir fordern Russland nachdrücklich auf, sich strikt an das humanitäre Völkerrecht zu halten."

Österreich verurteile außerdem den Einsatz von Streumunition "aufs Schärfste", erklärte Marschik weiter. Eine nukleare Drohung sei ebenso ein klarer Verstoß gegen die Grundsätze der UNO-Charta. "Die damit verbundenen katastrophalen humanitären Folgen machen nicht an Grenzen halt und stellen eine Bedrohung für die gesamte Menschheit dar. Das ist völlig inakzeptabel." Die Angriffe stellten nach dem humanitären Völkerrecht Kriegsverbrechen dar. Die Täter und Auftraggeber dieser Verbrechen müssten zur Rechenschaft gezogen werden, forderte der UNO-Botschafter.

Österreich fordere Russland auf, seine Entscheidung, die selbst ernannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk anzuerkennen, rückgängig zu machen. Österreich fordere Russland zudem auf, seine Truppen unverzüglich abzuziehen, weiteres Blutvergießen zu verhindern und zum friedlichen Dialog zurückzukehren. "Wien ist bereit, einen solchen Dialog zu moderieren und zu unterstützen", so Marschik.

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