Gericht entscheidet

US-Mörder hat kein Recht auf schmerzfreien Tod

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Russell Bucklew wollte in einer Gaskammer hingerichtet werden. 

Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass ein verurteilter Mörder kein Recht auf einen schmerzfreien Tod hat. Der 50-jährige Russell Bucklew hatte darauf bestanden, in einer Gaskammer hingerichtet zu werden. Der verurteilte Mörder leidet unter einer seltenen Gefäßerkrankung, wodurch laut der Verteidigung die Hinrichtung durch eine Giftspritze einen qualvollen Tod zur Folge hätte.
 

Mord und Vergewaltigung

Bucklew wurde bereits vor zwei Jahrzehnten im US-Bundesstaat Missouri zum Tode verurteilt. Er hatte im Jahr 1996 den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin getötet; zudem hatte er seine Ex-Freundin entführt und vergewaltigt. Nach seiner Festnahme konnte er kurzzeitig aus dem Gefängnis entkommen und griff die Mutter seiner ehemaligen Partnerin mit einem Messer an.
 
In einigen US-Bundesstaaten besteht bereits die Möglichkeit, Todeskandidaten in einer Gaskammer hinzurichten. Seit 1976 war dies nach Angaben des Informationszentrums zur Todesstrafe (DPIC) elf Mal der Fall. Die USA haben zudem seit mehreren Jahren Probleme bei der Beschaffung der für die Giftinjektionen verwendeten Mittel, weil europäische Firmen sich weigern, die Betäubungsmittel zu liefern.
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