Viel heiße Luft

Vor Polizistin gefurzt: Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

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Weil er bei einer Kontrolle gepupst hat, flatterte eine Anzeige 

Es war ein Prozess, der nicht alle Tage behandelt wird. Alles drehte sich um „heiße Luft“. Es war im Februar 2016. Eine Gruppe wurde im Berliner Stadtteil Friedrichshain von Polizisten kontrolliert. Die Untersuchung dauerte 45 Minuten und das in klirrender Kälte, gab der Angeklagte Christopher S. an.

„Das Prozedere (…) war durch ständige Videoaufnahmen, umfangreiche Taschenkontrollen und verbale Auseinandersetzungen begleitet“, sagte er gegenüber der „taz“.

Ein Gruppenleiter will währenddessen bemerkt haben, wie S. zweimal in der Nähe einer Polizistin gefurzt haben soll. Der Beamte drohte S. dann mit einer Anzeige. Er fasste dies als Beamtenbeleidigung aufgefasst. S. hat dies als Scherz abgetan und bekam dann die böse Überraschung. Zwei Monate später flatterte ein Strafbefehl in der Höhe von 900 Euro ins Haus.

„Dass ein Gruppenleiter der Polizei die Ehre einer Kollegin durch einen Furz verletzt sieht und Anzeige erstattet, ist die eine Sache. Dass dann aber die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Anklage zulassen, ist ein klarer Fall von behördlichem Versagen“, erklärt sein Verteidiger.

Das Gericht zeigte sich von dem Fall wenig angetan. Die Richterin lehnte die Anklage ab und ordnete zudem an, dass das Gericht auch alle Kosten übernehmen müsse. Alles nur „heiße Luft“. 

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