Wer sich nicht daran hält, muss bis zu 1.682 Euro zahlen.
In Österreich gibt es keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, bei winterlichen Verhältnissen müssen Autos geeignete Reifen angelegt haben. In Österreich betrifft das die Zeitspanne von 1. November bis zum 15. April.
Anders ist die Regelung in Italien. Dort müssen von 15. Mai bis 15. Oktober alle montierten Reifen mindestens den Index im Zulassungsschein erreichen. Bei der Regelung geht es um das Einhalten des in der Zulassung eingetragenen Geschwindigkeitsindex, also der erlaubten Höchstgeschwindigkeit der Autoreifen.
Der Index ist auf der Seite des Reifens in unmittelbarer Nähe der Reifendimension als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl zu finden. Aufpassen muss man in Italien daher bei der Verwendung von M+S-Reifen in den Sommermonaten. Winterreifen sind im Sommer nur dann geduldet, wenn der in der Zulassung eingetragene Geschwindigkeitsindex bei M+S-Reifen nicht unterschritten wird.
Hohe Strafen
Italien will durch die Regelung die Verkehrssicherheit erhöhen und Unfälle reduzieren. Hintergrund ist dabei, dass Winterreifen am besten bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius funktionieren und bei wärmeren Temperaturen eine signifikant schlechtere Bremsleistung aufweisen können.
Beim Verstoß gegen die italienischen Vorgaben drohen Strafen zwischen 419 und 1.682 Euro. Beim ÖAMTC seien bisher aber noch nie Beschwerden oder Informationen über Strafen aufgrund fälschlich verwendeter Winterreifen eingetroffen, wie ein Sprecher erklärt. Nichtsdestotrotz empfiehlt der ÖAMTC Urlaubenden in Italien noch vor der Fahrt den Wechsel auf Sommerreifen. Das sei technisch und rechtlich die sicherste Variante, so der Sprecher. Ganzjahresreifen