Erfolglose Verhütung

Arzt muss Entschädigung für ungewolltes Kind zahlen

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Ein Arzt wurde in Deutschland nach einer misslungenen Verhütungs-Behandlung verurteilt, den Unterhalt für den Nachwuchs zu zahlen.

Eltern können wegen einer ungewollten Schwangerschaft nach einer fehlerhaften Verhütungsbehandlung vom Frauenarzt den gesamten Unterhalt für ihr Kind verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Demach gelte dies nicht nur für die Mutter und ihren Ehemann, sondern auch für ihren nicht verheirateten Partner. Damit gab das Karlsruher Gericht einer 25-jährigen Frau aus dem Raum Waldshut- Tiengen Recht, die, auch im Namen den nichtehelichen Vaters, auf Schadensersatz geklagt hatte.

Gynäkologen unterlief Fehler
Die junge Frau hatte sich vor vier Jahren ein lang wirkendes Verhütungsmittel - ein Plastikröhrchen - oberhalb der Armbeuge einsetzen lassen, war aber trotzdem schwanger geworden, weil ihrem Gynäkologen bei der Behandlung ein Fehler unterlaufen war. Der Nachwuchs aus der gerade ein halbes Jahr alten Partnerschaft kam ihr ungelegen, weil sie einen Job als Erzieherin in der Schweiz antreten wollte. Nun muss der Mediziner bis zum 18. Lebensjahr des heute dreijährigen Jungen Unterhalt zahlen; derzeit sind dies annähernd 600 Euro im Monat, abzüglich des Kindergelds.

Langjährige Rechtsprechung
Mit dem Urteil erweitert der BGH seine langjährige Rechtsprechung zur Haftung des Arztes für Fehler, die zu einem ungewollten Kind führen. Der Vertrag zwischen einer Patientin, die sich zur Verhütung einer Schwangerschaft behandeln lasse, und ihrem Arzt diene auch dem Schutz ihres jeweiligen nichtehelichen Partners vor Unterhaltsansprüchen aus einer nicht geplanten Schwangerschaft, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Damit kann auch der nicht verheiratete Vater seine Unterhaltszahlungen beim Arzt einklagen.

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