Nach der jüngsten Niederlage des mutmaßlichen NS-Verbrechers vor dem US-Höchstgericht, steht seiner Abschiebung nichts mehr im Weg.
Nach seiner jüngsten Niederlage vor dem Obersten US-Gericht gilt eine Abschiebung des mutmaßlichen NS-Verbrechers John Demjanjuk an diesem Montag als möglich. US-Beamte überbrachten dem 89-Jährigen am Freitagnachmittag einen Vollstreckungsbefehl mit der Anweisung, sich der Immigrationsbehörde in Cleveland (Ohio) zwecks Abschiebung nach Deutschland zu stellen.
"Innerhalb weniger Tage"
Laut "Cleveland Plain Dealer"
wird erwartet, dass er innerhalb "weniger Tage" Folge leisten und dann
sofort ausgeflogen werde. Nach dem Bericht der Zeitung hat Demjanjuks
amerikanischer Anwalt John Broadley das US-Justizministerium inzwischen
darüber informiert, dass er keine weiteren gerichtlichen Vorstöße in den USA
zur Verhinderung der Abschiebung unternehmen werde.
Antrag abgelehnt
Richter John Paul Stevens vom Obersten
Gerichtshof der USA hatte am Donnerstag einen Antrag Demjanjuks auf eine
Blockade abgelehnt. Danach wäre noch eine Anrufung des gesamten neunköpfigen
Supreme Courts möglich gwesen, aber offensichtlich räumte Broadley einem
solchen Schritt keine Chance mehr ein. Auch ein neuer Vorstoß Demjanjuks vor
einem deutschen Gericht war in der vergangenen Woche gescheitert. Sollte die
US-Seite die Abschiebung einleiten, das heißt, Demjanjuk in ein Flugzeug
setzen, gilt es nunmehr als praktisch ausgeschlossen, dass die Prozedur noch
gestoppt wird oder Demjanjuk gar in die USA zurückgeschickt wird, da sich
Deutschland schon zur Aufnahme bereiterklärt hat.
Beihilfe zum Mord
Die Staatsanwaltschaft München wirft Demjanjuk
vor, während des Zweiten Weltkrieges als 23-jähriger Wachmann im
Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an mindestens
29.000 Juden geleistet zu haben. Das Amtsgericht München hatte im März
dieses Jahres Haftbefehl gegen ihn erlassen.