Oberster Gerichtshof

Tauziehen um Demjanjuks nimmt kein Ende

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Das juristisches Tauziehen um die Abschiebung des mutmaßlichen NS-Schergen nach Deutschland geht weiter. Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag des 89-Jährigen zurückgewiesen hat, wendet er sich nun an den Obersten Gerichtshof in den USA.

Im juristischen Tauziehen um die Abschiebung des ehemaligen KZ-Wächters John Demjanjuk nach Deutschland hat sein Anwalt jetzt den Obersten Gerichtshof der USA eingeschaltet. Demjanjuks Anwalt John Broadley forderte das Gericht am Mittwoch auf, die Abschiebung um mindestens 90 Tage auszusetzen und die Motive derer zu prüfen, die seine Abschiebung und den Prozess gegen den 89-Jährigen wollten. Den deutschen Behörden sei es gleichgültig, ob Demjanjuk am Ende verurteilt oder freigesprochen werde und es sei ihnen sogar egal, ob es überhaupt noch zum Prozess komme, heißt es in einem Schreiben Broadleys an den Obersten Gerichtshof: "Die deutschen Behörden wollen ihn nach Deutschland bringen, ihn verhaften, einkerkern und, wenn möglich, vor Gericht stellen um zu zeigen, dass sie Herrn Demjanjuk bestrafen."

Klage abgewiesen
In Deutschland musste Demjanjuk in seinem Kampf gegen die Abschiebung am Mittwoch auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage einstecken. Deutschland sei nicht verpflichtet, die Überstellung aus den USA zu verhindern, entschied das Gericht. Demjanjuks Sohn John Jr. hatte den Beschluss zu einem Eilantrag seines Vaters als "falsch" kritisiert und weitere Rechtsmittel angekündigt. Eine Abschiebung Demjanjuks aus den USA sei auch ohne das Einverständnis der Bundesregierung möglich, erklärte das Gericht zur Begründung. Demjanjuk habe seine Abschiebung in den USA zudem ausreichend gerichtlich prüfen lassen können. Gegen den Beschluss können Demjanjuks Anwälte noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

An Ermordung von 29.000 Personen beteiligt
Gegen Demjanjuk hatte das Amtsgericht München im März einen Haftbefehl wegen Beihilfe zum vielfachen Mord erlassen. Ihm wird vorgeworfen, als Wachmann der SS im Vernichtungslager Sobibor im Jahre 1943 an der Ermordung von mindestens 29.000 Personen beteiligt gewesen zu sein. Die USA, wo Demjanjuk lebt, haben ihm inzwischen rechtskräftig die Staatsangehörigkeit entzogen und beabsichtigen, ihn ins Ausland abzuschieben. Deutschland hatte die Bereitschaft erklärt, den mutmaßlichen Kriegsverbrecher aufzunehmen. Demjanjuk wiederum hatte gegen seine Abschiebung geltend gemacht, er sei schwer krank und werde durch die Auslieferung dauerhaft von seiner Familie getrennt.

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