Libyen

Den Haag verhandelt mit Gaddafi-Sohn Saif

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Flüchtiger Sohn Gaddafis will sich dem Internationalen Strafgericht stellen.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verhandelt nach eigenen Angaben weiterhin mit dem flüchtigen Sohn des libyschen Ex-Machthabers Muammar el Gaddafi, Saif al-Islam, über dessen Ergebung. Menschen, die mit Saif al-Islam in Verbindung stehen, hätten dem Gerichtshof Fragen zu den juristischen Bedingungen gestellt, die mit einer möglichen Ergebung des Gaddafi-Sohnes zusammenhingen, sagte Chefankläger Luis Moreno-Ocampo am Mittwoch vor dem UN-Sicherheitsrat in New York. Saif al-Islam werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des monatelangen Libyen-Konflikts vorgeworfen.

Die Vertreter Saif al-Islams hätten sich beispielsweise erkundigt, was passieren würde, wenn er vor einem Richter erschiene. Zudem hätten sie sich über verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich einer Verurteilung oder eines Freispruchs informiert. Saif al-Islam habe das Recht, bei den Richtern zu beantragen, nach einer Verurteilung oder einem Freispruch nicht zurück nach Libyen geschickt zu werden, erklärte Moreno-Ocampo. Die Richter könnten auch die Auslieferung an ein anderes Land anordnen.

Die neuen libyschen Behörden hätten dem IStGH zudem mitgeteilt, ihren eigenen Prozess gegen den Gaddafi-Sohn vorzubereiten. Dem Chefankläger zufolge ist es Aufgabe der Richter des IStGH, zu entscheiden, welches Gericht den Prozess gegen Saif al-Islam führt sowie gegen den ebenfalls international gesuchten Ex-Geheimdienstchef Libyens, Abdallah al-Senussi.

Saif al-Islam und Senussi wurden seit dem Tod Gaddafis am 20. Oktober nicht mehr öffentlich gesehen. Moreno-Ocampo erklärte, er fürchte, dass Söldner versuchen würden, Saif al-Islam bei der Flucht zu helfen. Es liege in der Hand des Gaddafi-Sohnes und Senussis zu entscheiden, "ob sie sich ergeben, weiterhin verstecken oder in ein anderes Land flüchten", sagte Moreno-Ocampo. Zugleich sei es Aufgabe des UN-Sicherheitsrats dafür zu sorgen, "dass sie für die ihnen vorgeworfenen Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden".
 

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