Firma muss ihn zurücknehmen

Drei Liter Bier pro Schicht: Elektriker wehrt sich gegen Kündigung

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Weil er aufgrund seines übermäßigen Alkoholkonsums gefeuert wurde, focht ein spanischer Elektriker seine Kündigung an – und bekam nun Recht. 

Drei Liter Bier in der Arbeitszeit sind kein Kündigungsgrund – zumindest wenn es nach spanischem Recht geht. Ein Unternehmen aus der Stadt Murcia hatte einen Detektiv auf einen Mitarbeiter angesetzt, um seinen Alkoholkonsum zu dokumentieren – der Mann brachte es demnach auf bis zu drei Liter pro Schicht. Zwischendurch sei er auch mit dem Firmenwagen unterwegs gewesen, heißt es in spanischen Medienberichten.

Firma muss Mann zurücknehmen oder 47.000€ Entschädigung zahlen

Die Firma kündigte den Mann, woraufhin dieser vor Gericht zog und die Entlassung anfocht. Die Rechtsanwälte des Mannes argumentierten, ihr Mandat habe keine Anzeichen von Trunkenheit gezeigt, keinen Schaden verursacht und Alkohol auch nur während der Pausen getrunken. Die aber könnten nicht zur Arbeitszeit gezählt werden. 

Das Gericht sah das ähnlich und gab dem Mann Recht. Die Firma muss nun die Kündigung zurücknehmen oder 47.000 € Entschädigung zahlen. 

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